Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 26 Seiten
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wiederum der Qualität der Behandlung schadet. Zudem kann dies auch zu einer stärkeren Kostenzunahme führen, weil die Physiotherapeutinnen und –therapeuten kürzere Sitzungen abhalten können, als es die hinterlegte Dauer vorsieht und trotzdem dieselbe Anzahl Taxpunkte abrechnen.
Seit der Einführung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen nehmen die Kosten der Physiothrapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stetig zu. Allein im Zeitraum von 2011 bis 2015 sind die Gesamtkosten für Physiotherapie um 41% angestiegen, während die Gesamtkosten zulasten der OKP im gleichen Zeitraum um 21% angestiegen sind. Auch wenn die Zunahme der Anzahl Rechnungen (+34% in betrachteten Zeitraum) vermuten lässt, dass es eine starke Zunahme der ärztlichen Verschreibungen für die Physiotherapie und somit der Anzahl Fälle gegeben hat, muss auch die sogar noch stärkere Zunahme der Anzahl Konsultationen (+46% im betrachteten Zeitraum) und somit der Anzahl Konsultationen pro Rechnung (von 6.6 auf 7.2 Konsultationen pro Rechnung) berücksichtigt werden. Diese Zunahme kann sich zum Teil durch den erwähnten Anreiz zur Senkung der Sitzungsdauer verstärkt haben.
Um die erwähnten Probleme zu beheben, enthält die festgelegte Tarifstruktur folgende Änderungen:
1. Anpassung an den Wortlaut von Artikel 5 Absatz 1 KLV
Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen wurde so angepasst, dass sie der neuen Terminologie von Artikel 5 Absatz 1 KLV – in Kraft seit dem 1. Januar 2010 – Rechnung trägt.
2. Klärung der Tarifstruktur und der Tarifpositionen in der Tarifstruktur
Zur Gewährleistung einer einheitlicheren Interpretation der Tarifpositionen sieht die festgelegte Tarifstruktur künftig eine kleinere Zahl von Tarifpositionen (namentlich bei den Basispositionen) vor und präzisiert gewisse Abrechnungsregeln. Weiter enthält die Tarifstruktur in den einleitenden Bemerkungen eine neue generelle Regel für die Abrechnung des zur Behandlung notwendigen Materials. Zudem sind die erlaubten Kombinationen von Basispositionen mit Zuschlagspositionen aufgeführt. Diese Änderungen stützen sich soweit wie möglich auf die Vorschläge, die die Tarifpartner dem Bundesrat im Verlauf von 2016 unterbreitet haben, sowie auf die Informationen, die über die Erarbeitung der aktuellen Tarifstruktur vorliegen. Die Änderungen führen zu einer Verbesserung der Klarheit der Tarifstruktur und sollten somit die Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern erleichtern und die Transparenz für die Patientinnen und Patienten verbessern.
3. Nennung der erwarteten Zeitdauer der Konsultationen
In der festgelegten Tarifstruktur ist neu die Zeitdauer für die in den Tarifpositionen beschriebenen Sitzungen aufgeführt. Durch die Festlegung einer klaren zeitlichen Norm für die Physiotherapeutinnen und -therapeuten trägt die festgelegte Tarifstruktur zur Steigerung der Behandlungsqualität bei und schränkt gleichzeitig das Potenzial einer Zunahme der Zahl der Konsultationen und des Taxpunktvolumens in diesem Bereich ein. Sie bietet insbesondere eine grössere Transparenz für die Patientinnen und Patienten, da diese die erbrachte Leistung besser beurteilen können.
Die von physioswiss und SVFP sowie im Vertrag zwischen H+ und curafutura vorgesehenen Tarifstrukturen wurden soweit möglich berücksichtigt, sofern sie zur Lösung der erläuterten Probleme beitragen konnten.
II. Besonderer Teil
Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
Art. 2 Tarifstruktur für ärztliche Leistungen
Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juni 2014 über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung tritt per 1. Januar 2018 wieder in Kraft und wird wie folgt geändert: Absatz 1 hält fest, dass im Anhang 1 die Anpassungen an der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED) Version 1.08 – vereinbart im Rahmenvertrag inkl. Anhänge zwischen santésuisse und FMH vom 20.