Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 26 Seiten
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Patientenakte festhalten, welche Untersuchungen er genau gemacht hat. Die Tarifpositionen erhalten zudem neue Nummern (00.0415, 00.0425, 00.0435, 00.0445, 03.0015, 04.0015, 07.0015, 09.0015, 22.0015, 24.0015), damit klar ist, dass sich die Position in wesentlichen Punkten geändert hat.
Die obgenannten Tarifpositionen sind bereits durch die Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors betroffen (Erhöhung oder Reduktion der TP AL, siehe oben Punkt 1) sowie teilweise durch die Reduktion der Kostensätze in den Sparten UBR Dermatologie, UBR Chirurgie und Kinderchirurgie und UBR ORL (Reduktion der TP TL, siehe oben Punkt 3).
Da es bei den Änderungen 1 – 6 auch Überschneidungen gibt, können die Auswirkungen auf das Taxpunktvolumen nicht einfach addiert werden. Die Änderungen 1 – 6 führen insgesamt zu einer Reduktion des Taxpunktvolumens von ca. 516 Mio. Taxpunkten (Daten aus dem Tarifpool der SASIS AG, 2015).
Änderungen in den Abrechnungsregeln einzelner oder mehrerer Tarifpositionen (Schätzung der Auswirkungen kaum oder gar nicht möglich):
7. Anwendung der Limitationen auch für elektronisch abrechnende Fachärzte
Bei folgenden Tarifposition wird in der Interpretation der Vermerk „Diese Limitierung entfällt für elektronisch abrechnende Fachärzte.“ gelöscht: 00.0020, 00.0050, 00.0070, 00.0120, 00.0140, 00.0410, 00.0430, 00.0510, 00.0530, 00.0610, 00.1370, 00.1890, 02.0060, 02.0070, 02.0150, 02.0160, 02.0260, 04.0010, 22.0030, 22.0040
Gleichzeitig wird auch die Generelle Interpretation „GI-50 Elektronische Abrechnung“ gelöscht.
Die Tarifpositionen, bei welchen dieser Vermerk gelöscht wird, sind bereits von der Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors betroffen sind (mit Ausnahme von 3 Tarifpositionen mit einer Erhöhung der TP AL, da FMH5, siehe oben Punkt 1) betroffen. Die Tarifposition 04.0010 ist bereits durch die Reduktion des Kostensatzes der Sparte UBR Dermatologie (Reduktion der TP TL, siehe oben Punkt 3) betroffen.
8. Interpretation der Leistungen in Abwesenheit des Patienten präzisieren sowie die jewei-
ligen Limitationen anpassen
Die Tarifpositionen mit der Bezeichnung „Leistung in Abwesenheit des Patienten“ werden aufgeteilt, so dass es künftig für jede mögliche Leistung in Abwesenheit eine separate Tarifposition gibt. Es handelt sich dabei um folgende Positionen:
00.0140 Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten (inkl. Aktenstudium), pro 5 Min.
02.0070 Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten (inkl. Aktenstudium) durch den Facharzt für Psychiatrie, pro 5 Min.
02.0160 Leistung in Abwesenheit des Patienten durch behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.
02.0260 Leistung in Abwesenheit des Patienten durch delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.
Die Tarifposition 00.0140 wird wie folgt aufgeteilt:
00.0141 Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min 00.0142 Erkundigungen bei Dritten in Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min. 00.0143 Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten in Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min. 00.0144 Besprechungen mit Therapeuten und Betreuern des Patienten in Abwesenheit des Patienten., pro 5 Min. 00.0145 Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min. 00.0146 Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation, Besuch und telefonischer Konsultation in Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min. 00.0147 Diagnostische Leistung am Institut für Pathologie in Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min.