Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 16 Seiten

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Anhang 4 (Liste Teedrogen)

Der Anhang 4 ist neu, da die Zulassung von Einzelteedrogen der Abgabekategorie E im Meldeverfahren in der KPAV aufgenommen wurde. Dieser Anhang listet Monoteedrogen auf, welche in den Tees enthalten sein dürfen sowie deren Anwendungsgebiet. Weitere Details werden durch Swissmedic separat ausgeführt.

Anhang 5 (Liste Bonbons)

Der Anhang 5 ist neu, da Husten- und Halsbonbons sowie Pastillen der Abgabekategorie E aufgrund einer Meldung zugelassen werden können. Dieser Anhang definiert Bestandteile, welche in Husten- und Halsbonbons sowie Pastillen enthalten sein dürfen sowie das Anwendungsgebiet. Weitere Details werden durch Swissmedic separat ausgeführt.

Die Anhänge 6 – 9 entsprechen den bisherigen Anhängen 3 – 6.

Inkrafttreten

Das Datum des Inkrafttretens wird nach der Vernehmlassung festgelegt.