Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 25 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum
AG, ZG, CVP, FDP, SVP, Economiesuisse, SBVg, SGV, CP, Bär & Karrer, Baker & McKenzie, FER, Forum SRO, Homburger, Lenz & Staehelin, Kohli & Urbach, OAD FCT, SAV, SBV, SRO-SLV, SRO-SVV, SVIG, Vischer, VSKB, VSV, VQF sowie die in der Krypto-Branche tätigen Bitcoin Association, Bity SA, IndéNodes und Moving Media GmbH sprechen sich gegen den Vorschlag aus.
Diverse Gegner bringen vor, die Bestimmung nehme sich im internationalen Vergleich exotisch aus, zumal nur Indien – allerdings aus anderen Gründen – eine vergleichbare Regelung kenne. Sie sei nicht mit dem liberalen Wirtschaftsrecht der Schweiz vereinbar und verletze die Vertragsfreiheit. Dies könne sich für den schweizerischen Wirtschaftsstandort als gewichtiger Wettbewerbsnachteil entpuppen. Ferner sei zu erwarten, dass die Bankkontopflicht für die betroffenen Gesellschaften und die Banken zu erheblichem Aufwand führe.
Zudem bestünden Umsetzungsschwierigkeiten. Die Banken seien nämlich nicht verpflichtet, mit jedem Kunden eine Kontobeziehung einzugehen, weil es keinen Kontrahierungszwang gebe. Im Gegenteil seien die Banken gemäss GwG verpflichtet, riskante Kundenbeziehungen nicht einzugehen oder nachträglich aufzulösen.
Vielfach wird als problematisch angesehen, dass aus der Kontopflicht eine indirekte Pflicht der Banken zur Kontrolle der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen resultiere. Die Banken hätten dazu aber gar nicht die Mittel. Eine solche Kontrolle sei vom Staat selber wahrzunehmen und nicht auf Privatunternehmen abzuwälzen.
4.3.2 Bemerkungen zu Art. 958g OR
Die Städtische Steuerkonferenz fände eine Klarstellung, wie die Einhaltung der Pflicht überprüft werden soll, allenfalls wünschenswert.
Nach Baker & McKenzie und Kohli & Urbach sei übersehen worden, dass bestimmte Rechtseinheiten wie Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen gar nicht dazu verpflichtet seien, Verzeichnisse über die Anteilseigner und wirtschaftlich Berechtigten zu führen. Damit laufe die Bestimmung bei diesen Rechtseinheiten ins Leere. AI und GLP schlagen vor, Vereine von der Pflicht auszunehmen. Es wird kritisiert, der Adressatenkreis der Norm sei zu weit gefasst und so vom Global Forum nicht verlangt.
Diverse Stellungnehmende sehen keinen Grund, eine Beschränkung auf schweizerische Banken vorzusehen. Vielmehr seien auch Kontobeziehungen zu ausländischen Banken zuzulassen, wenn diese einer vergleichbaren Aufsicht unterstehen. In gewissen Fällen bestehe nur eine Beziehung zu einer Bank im Ausland, da Schweizer Banken offenbar zunehmend zurückhaltend seien, Beziehungen mit Unternehmen einzugehen, die einen Bezug zu gewissen Ländern (z. B. USA, Russland) oder Branchen (Fintech/Blockchain) haben. Entgegen dem erläuternden Bericht handle es sich nicht um eine „minimal invasive Massnahme“.
Gerade für Krypto-Unternehmen sei es auch nicht nötig, über ein Schweizer Bankkonto zu verfügen. Mit der vorgesehenen Bankkontopflicht schade man der Krypto-Branche und zwinge sie zur Abwanderung ins Ausland oder gar zur Geschäftsaufgabe.
Economiesuisse, SGV, Moving Media GmbH und SRO-SLV verweisen auf das Gebot der Technologieneutralität. Eine Ausweitung auf andere Finanzintermediäre wie Vermögensverwalter, Leasinggesellschaften, Anwälte oder Notare sei gerade infolge der Digitalisierung besonders wichtig. Selbst wenn die Pflicht eingeführt würde, sei immer noch fraglich, wer diese kontrolliere und im Falle einer Pflichtverletzung Sanktionen verhängen würde.