Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 25 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum

1. Ausgangslage

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) sorgt dafür, dass die internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch auf internationaler Ebene in einheitlicher Weise umgesetzt werden. Das Global Forum überprüft die Umsetzung der Standards mittels Länderüberprüfungen (Peer Reviews). Die Länderüberprüfungen betreffend den Informationsaustausch auf Ersuchen erfolgen in zwei Phasen. In der ersten Phase wird untersucht, ob auf nationaler Ebene die nötigen Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch auf Ersuchen nach dem internationalen Standard vorhanden sind. Phase 2 bewertet die Umsetzung der Rechtsgrundlagen in der Praxis.

Die Beurteilungsskala des Global Forum hat vier Stufen: „konform“, „weitgehend konform“,

„teilweise konform“ und „nicht konform“. Nur die Noten „weitgehend konform“ und „konform“ sind genügend; die Noten „teilweise konform“ und „nicht konform“ gelten gemäss den Vorgaben von G20 und Global Forum als ungenügend. Nach bestandener Phase 2 wird eine Gesamtnote erteilt.

Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum den Bericht zur Phase 2 der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen betreffend die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch. Ziel der Vorlage ist es, die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

Die nächste Länderüberprüfung der Schweiz wird im vierten Quartal 2018 beginnen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen müssen gemäss aktuellem Prüfungskalender bis Oktober 2019 in Kraft treten, damit sie bei der nächsten Länderüberprüfung berücksichtigt werden.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertung

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 17. Januar 2018 eröffnet und dauerte bis am 24. April 2018. Vernehmen liessen sich alle Kantone, sechs politische Parteien (CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), sechs Organisationen (Economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SBVg, SGB, SGV, Schweizerischer Städteverband) sowie 39 Vertreter interessierter Kreise (Alliance Sud/Public Eye, Bundesverwaltungsgericht, CP, Expert Suisse, FDK, FER, Forum-SRO, KMU-Forum, OAD FCT, SATC, SAV, SBV, Schweizerischer Notarenverband, Scienceindustries, SRO-SLV, SRO-SVV, Städtische Steuerkonferenz, SVIG, Swiss Board Forum, SwissHoldings, Transparency International, UNIGE, VSKB, VSPB, VSV, VQF; die Anwaltskanzleien Bär & Karrer, Baker McKenzie, Homburger, Lenz & Staehelin, Kohli & Urbach, MCE Avocats, Schellenberg Wittmer, Vischer, Walder Wyss; die in der Krypto-Branche tätigen Unternehmen Bitcoin Association, Bity SA, IndéNodes Sàrl, Moving Media GmbH).

Auf eine Stellungnahme verzichteten: GL, GR, OW, das Bundesverwaltungsgericht und der Schweizerische Notarenverband. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtete auf eine eigene Stellungnahme, da das Geschäft in den Zuständigkeitsbereich von Economiesuisse falle. Auch der Schweizerische Städteverband verzichtete auf eine eigene Stellungnahme und verwies auf die Stellungnahme der Städtischen Steuerkonferenz.

2.2 Auswertungskonzept

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt, sondern es wird die grundsätzliche Haltung der Stellungnehmenden aufgezeigt. Für Einzelheiten wird auf die von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen verwiesen.