Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 25 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum

Die Pflicht des Bevollmächtigten, die Informationen einer Behörde oder einem Finanzintermediär weiterzuleiten, laufe weiter in vielen Fällen ausländischem (Datenschutz-)Recht zuwider. CVP und FDP äussern sich nicht zum Vorschlag.

4.5.2 Bemerkungen zu Art. 935 Abs. 3 OR

Für Bär & Karrer und SAV geht die Bestimmung über die Empfehlungen des Global Forum hinaus, da sich diese ausschliesslich auf ausländische Gesellschaften mit tatsächlicher Verwaltung und Niederlassung in der Schweiz und nicht auf sämtliche Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften bezögen. Sie schlagen daher folgende Anpassung vor:

3Wird das Unternehmen tatsächlich in der Schweiz verwaltet, muss der Bevollmächtigte Zugriff auf Namen, Vornamen und Adressen der Aktionäre oder Gesellschafter sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen haben und diese Informationen den Behörden und Finanzintermediären nach Artikel 2 Absätze 2 und 3 GwG weiterleiten können.

Grüne, Alliance Sud / Public Eye und Transparency International verlangen eine Ausweitung der Informationspflicht auf alle ausländischen Gesellschaften, die in der Schweiz über eine Betriebsstätte verfügen. Bei Betriebsstätten böten sich neue Schlupflöcher für illegale Finanzflüsse, falls die Informationspflicht auf Gesellschaften mit Zweigniederlassungen in der Schweiz beschränkt sei.

5. Informationsaustausch

5.1 Vertraulichkeit des Ersuchens (Art. 15 Abs. 3 StAhiG)

5.1.1 Übersicht über die Vernehmlassungsergebnisse

22 Kantone (alle stellungnehmenden ausser TI), Grüne, SP, FDK und VSPB stimmen dem Vorschlag zu.

TI, FDP, Economiesuisse, SBVg, Bär & Karrer, Forum SRO, OAD FCT, SATC, SAV, VSKB, VSV und VQF lehnen den Vorschlag ab.

Die Gegner sehen durch die vorgeschlagene Bestimmung das Akteneinsichtsrecht in unzulässiger Weise eingeschränkt.

CVP, GLP und SVP äussern sich nicht zum Vorschlag.

5.2 Partei- und Prozessfähigkeit (Art. 18a StAhiG)

5.2.1 Übersicht über die Vernehmlassungsergebnisse

Sieben Kantone (BE, GE, LU, NW, SO, VS, ZH) und der VSPB stimmen dem Vorschlag zu; NW, SG, TG, VD, CVP, OAD FCT und VSV lehnen ihn ab.

FDP, GLP, Grüne, SP und SVP äussern sich nicht zum Vorschlag.

5.2.2 Bemerkungen zu Art. 18a StAhiG

Für diverse Kantone und die CVP ist unklar, was unter den Begriffen „Sondervermögen“ und „andere Rechtseinheiten“ konkret zu verstehen sei. Deshalb schlagen NW, SG, TG und VD vor, die Bestimmung auf Verstorbene bzw. Nachlässe zu beschränken; AG, AI, AR, BL, BS, FR, JU, SH, SZ, UR, ZG, und FDK schlagen vor, eine solche Beschränkung zu prüfen.