Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 25 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum
Gegen die Abschaffung sind CP, FER, Forum SRO, Homburger, KMU-Forum, MCE Avocats, OAD FCT, SAV, SBV, Scienceindustries, SRO-SLV, SRO-SVV, SVIG, Swiss Board Forum, SwissHoldings, VSV, VQF, UNIGE. Es sei überraschend, dass jetzt auf die Abschaffung der Inhaberaktien zurückgekommen werde, nachdem der Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem GAFI-Gesetz klar den Willen geäussert habe, die Inhaberaktien beizubehalten. Die Abschaffung sei zur Umsetzung der Empfehlungen nicht erforderlich. Bereits mit dem GAFI-Gesetz seien Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz juristischer Personen ergriffen worden, die die Empfehlungen genügend umsetzten. Ausserdem hätte die Abschaffung beträchtliche Kostenfolgen (vor allem wegen öffentlicher Beurkundungen, Registergebühren, Beratungsaufwand) für die betroffenen Unternehmen und führe zu beträchtlichen Komplikationen, wenn Aktionäre sich noch nicht gemeldet hätten und sich auch innerhalb der Frist von 18 Monaten nicht melden würden. Die Abschaffung belaste insbesondere die KMU-Wirtschaft über Gebühr. Die KMU hätten seit Inkrafttreten des GAFI-Gesetzes substantielle Geldmittel aufwenden müssen, um die Inhaberaktionäre zu registrieren und die Erfassung wesentlicher Namenaktionäre sicherzustellen. Die ständige Erfüllung verschiedenster Forderungen seitens GAFI und Global Forum führe bei den rechtsanwendenden Unternehmen neben einem nicht zu unterschätzenden Umsetzungsaufwand zu grosser Rechtsunsicherheit.
KMU-Forum und OAD FCT verlangen, dass Administrativaufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen gesenkt werden. Für den Fall der Abschaffung der Inhaberaktien sei daher zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den Handelsregisterämtern eine automatische Anpassung der Statuten an das neue Recht möglich wäre, damit die Kosten für öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintrag eingespart werden könnten.
Falls an der Abschaffung festgehalten wird, fordern KMU-Forum, Lenz & Staehelin und SAV, dass die Immobilisierung der Inhaberaktien als Alternative vorgesehen wird. Bär & Karrer, Homburger und UNIGE schlagen die Ausgestaltung von Inhaberaktien als Bucheffekten vor. Denkbar wäre auch, statt einer Umwandlung ein Grandfathering bestehender Inhaberaktien und ein Verbot der Neugründung von Gesellschaften mit Inhaberaktien vorzusehen.
Baker & McKenzie, Bär & Karrer, Expert Suisse, Homburger, Lenz & Staehelin, SAV und UNIGE erachten die Übergangsbestimmungen als unverhältnismässig, weil diese über die Empfehlung des Global Forum hinausgingen. Der vorgesehene endgültige Verlust der Rechtsansprüche bei ausgebliebener Meldung der Aktionäre ohne prozessuale Mindestgarantien und Rechtfertigungsmöglichkeiten ist in den Augen von Bär & Karrer, CP, Expert Suisse, Homburger, OAD FCT, SATC, SBV, Städtische Steuerkonferenz, SVIG und Swiss Board Forum nicht verfassungskonform und kommt einer Enteignung gleich. Die Erfordernisse des Global Forum würden durch die vorgeschlagenen strafrechtlichen Bestimmungen sichergestellt. Zum Verlust der Rechtsansprüche sei zu bemerken, dass ein Grossteil der betroffenen Aktionäre ihre Inhaberaktien zu einem Zeitpunkt erworben hätten, als dies völlig legal war. Hinzu komme, dass viele, wenn nicht die meisten Gesellschaften von der Inkraftsetzung des GAFI-Gesetzes keine Kenntnis genommen hätten, was nicht überrasche, da die meisten dieser Gesellschaften über keine Revisionsstelle verfügten und dem GAFI-Gesetz in den Medien kaum Aufmerksamkeit zugekommen sei. Deshalb sei die vorgeschlagene Regelung rechtsstaatlich nicht vertretbar.
SBVg, Baker & McKenzie, CP, KMU-Forum, SAV und SBV verlangen längere Übergangsfristen.