Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 25 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum
3. Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Eine Übersicht findet sich thematisch aufgegliedert in den einzelnen Kapiteln. Siehe Ziff. 4.1.1, 4.2.1, 4.3.1, 4.4.1, 4.5.1, 5.1.1 und 5.2.1.
4. Transparenz juristischer Personen
4.1 Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien (formelle Abschaffung der In-
haberaktien)
4.1.1 Übersicht über die Vernehmlassungsergebnisse
Von den 23 Stellung nehmenden Kantonen stimmen 20 zu (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH) dem Vorschlag zu. Nach Auffassung von SZ stellt es dem Gesetzgeber kein gutes Zeugnis aus, wenn die am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Bestimmungen des GAFI-Gesetzes innerhalb weniger Jahre auf internationalen Druck hin bereits wieder revidiert werden sollen. Für TI geht die Abschaffung der Inhaberaktien zu weit. FR äussert sich zur Frage nicht.
Von den sechs Stellung nehmenden politischen Parteien stimmen GLP, Grüne und SP grundsätzlich zu, die GLP unter der Voraussetzung, dass ohne die Abschaffung der Inhaberaktien bei der nächsten Länderüberprüfung eine ungenügende Gesamtnote zu erwarten ist. Sie bringen gewisse Änderungsvorschläge an. So erachtet die GLP die automatische Umwandlung der Inhaber- in Namenaktien als unverhältnismässig und schlägt vor, eine weniger einschneidende Regelung zu prüfen. Die GLP hält die Frist in den Übergangsregelungen für die Nachmeldung der Inhaberaktionäre für zu kurz, die SP für zu lang.
Die CVP lehnt die Vorlage als zu weit gehend ab. Die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum dürfe nicht auf Kosten der schweizerischen Rechtsstaatlichkeit geschehen. Die FDP hält dafür, die Schweiz müsse jetzt nicht zur Musterschülerin mutieren, vielmehr gehe es darum, die in der letzten Prüfung erzielte gute Note zu halten. Die Abschaffung der Inhaberaktien werde vom Global Forum nicht verlangt; es komme zu einer faktischen Enteignung. Die SVP steht dem Vorhaben ebenfalls ablehnend gegenüber und führt ähnliche Gründe an. Im Rahmen der Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012 sei es ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers gewesen, die Inhaberaktien beizubehalten.
Von den sechs Stellung nehmenden Organisationen stimmen Economiesuisse, SBVg und SGB dem Vorhaben zu, wobei Economiesuisse die Zustimmung an die Voraussetzung knüpft, dass die Abschaffung zwingend notwendig ist. Economiesuisse und SBVg erachten die Umwandlung der Inhaberaktien unmittelbar bei Inkrafttreten des Gesetzes für unverhältnismässig und regen eine Übergangsfrist an.
Die SBVg hält die Regelungen im Einzelnen für praxisfern. Der SGV lehnt die Abschaffung der Inhaberaktien ab. Er sieht darin ebenfalls eine faktische Enteignung, und überdies sei die Massnahme zu teuer, nachdem die Umsetzung des GAFI-Gesetzes bereits Kosten im vier- bis sechsstelligen Bereich verursacht habe.
Von den 39 Vertretern interessierter Kreise halten Alliance Sud/Public Eye, Expert Suisse, FDK, SATC, Städtische Steuerkonferenz, VSKB, VSPB, Transparency International und Schellenberg Wittmer die Abschaffung der Inhaberaktien für eine geeignete Massnahme zur Erhöhung der Transparenz juristischer Personen. Dabei hält der VSKB die automatische Umwandlung der Inhaberaktien für unverhältnismässig und regt eine Übergangsfrist an. Auch schlägt er vor, dass für eine bestimmte Zeit über eine Kostenmilderung, z.B. bezüglich Gebühren für Handelsregisterämter und beamtete Notare, nachgedacht wird.