Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 25 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Die Ausschreibung findet im Einladungsverfahren statt: armasuisse lädt die Regierungen der Herstellerländer ein, Offerten gemäss definierten Vorgaben (z.B. inkl. Lenkwaffen) einzureichen. Es ist nicht auszuschliessen, dass in einigen Fällen die angefragte Regierung entscheiden wird, dass das Herstellerunternehmen direkt ein Angebot an die Schweiz unterbreiten soll. Solche Angebote werden gleich behandelt wie jene, die von Regierungen eingereicht werden.

Russische und chinesische Flugzeuge werden nicht erwogen. Die Schweiz hat noch nie Waffensysteme aus diesen Ländern beschafft. Die Integration russischer oder chinesischer Kampfflugzeuge oder Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung in ein von westlichen Systemen dominiertes technisches Umfeld wäre aufwendig und risikobehaftet. Dazu kommt, dass eine Abkehr von der bisherigen Praxis in der angespannten internationalen Lage besonders erklärungsbedürftig wäre.

Die realistisch zu erwartende Anzahl neuer Kampfflugzeuge legt eine Ein-Flotten-Politik nahe. Das Risiko, dass bei Defekten alle Flugzeuge vorübergehend am Boden bleiben müssen, steigt damit zwar. Dem steht aber ein geringerer Aufwand für Unterhalt, Instandhaltung und Instandstellung sowie Ausbildung gegenüber. Es sind keine Staaten bekannt, die für eine Gesamtflotte ähnlicher Grösse wie jene der Schweiz zwei Typen beschaffen.

2.3.4 Technische Anforderungen

Um den Luftraum in allen Lagen zu schützen und zu verteidigen, benötigt die Luftwaffe Kampfflugzeuge, die eine hohe Steigleistung haben, Überschallgeschwindigkeit erreichen, mindestens eine Stunde im Einsatzraum verweilen können und mit allwettertauglichen Sensoren und Waffen ausgerüstet sind. Die Flugzeuge müssen mit einem leistungsfähigen Radar und passiven Sensoren, weitreichenden Luft-Luft-Lenkwaffen, gegen moderne Bedrohungen wirksamen Selbstschutzsystemen und einer zuverlässige Freund-Feind-Erkennung ausgerüstet sein.

Für Aufklärung aus der Luft sind für einen Teil der Flotte Aufklärungsbehälter erforderlich, in denen elektro-optische Sensoren mitgeführt werden. Die zu evaluierenden Kampfflugzeuge lassen sich mit geringem technischem Aufwand zur Aufklärung einsetzen.

Auch die technischen Voraussetzungen für eine präzise Bekämpfung von Bodenzielen aus der Luft sind in modernen Mehrzweckkampfflugzeugen bereits integriert. Die Flugzeuge sind so ausgelegt, dass sie neben Luft-Luft-Lenkwaffen auch Luft-Boden-Waffen einsetzen können. Da es zunächst nur darum geht, das Know-how für Luft-Boden-Einsätze wieder aufzubauen, soll zu Beginn in erster Linie Übungsmunition beschafft werden, daneben ein minimaler Bestand an Kriegsmunition.

Sowohl bei der Aufklärung aus der Luft als auch bei der Bekämpfung von Bodenzielen aus der Luft handelt es sich um den Wiederaufbau von Fähigkeiten, die früher bestanden, aber temporär aufgegeben wurden: Die Luftwaffe hatte bis Ende 1994, als die Hunter-Kampfflugzeuge ausser Dienst gestellt wurden, die Fähigkeit, Bodenziele aus der Luft zu bekämpfen. Bis Ende 2003, als die Mirage III RS ausser Dienst gestellt wurde, hatte sie auch die Fähigkeit zur Aufklärung mit Kampfflugzeugen. In beiden Fällen wurde öffentlich kommuniziert, diese Fähigkeiten später wieder aufbauen zu wollen.