Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 25 Seiten

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2.3 Neue Kampfflugzeuge

2.3.1 Bedarf

Die Luftwaffe benötigt Kampfflugzeuge,

 um in der normalen Lage den Luftpolizeidienst durchzuführen; ab Beginn 2021 können ständig zwei Flugzeuge innerhalb von 15 Minuten für solche Einsätze starten;

 um in Zeiten erhöhter Spannungen mit einem verstärkten Einsatz (wenn nötig mit permanenten Luftpatrouillen) die Lufthoheit zu wahren, die unbefugte Benutzung des Schweizer Luftraums zu verhindern und damit einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Schweiz sich aus bewaffneten Konflikten heraushalten kann;

 um im Fall eines bewaffneten Konflikts den Schweizer Luftraum zu verteidigen und damit die Bevölkerung, die für das Funktionieren des Landes wichtigen Infrastrukturen und die Bodentruppen vor Angriffen zu schützen, damit Letztere überhaupt mit Aussicht auf Erfolg eingesetzt werden können;

 um vor oder während eines bewaffneten Konflikts Aufklärungsflüge durchzuführen;

 um im Fall eines bewaffneten Konflikts Bodenziele des Gegners (z.B. Artillerie, Lenkwaffenstellungen, am Boden abgestellte Kampfhelikopter) zu bekämpfen und damit die eigenen Bodentruppen zu unterstützen.

2.3.2 Alternativen zu Kampfflugzeugen?

Das Aufgabenspektrum kann nur mit Kampfflugzeugen abgedeckt werden.

Bodengestützte Luftverteidigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Luftverteidigung. Sie ermöglicht einen permanenten Schutz, während Kampfflugzeuge das dynamische Element sind, mit dem sich flexibel und rasch Schwergewichte bilden lassen. Bodengestützte Luftverteidigung kann aber nur eingesetzt werden, um Flugobjekte abzuschiessen, nicht aber, um sie vor Ort zu identifizieren, zu warnen, abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Für die normale Lage (Luftpolizeidienst) ist sie keine Alternative, und auch in Zeiten erhöhter Spannungen könnte es angezeigt sein, unbefugte Benutzer des Schweizer Luftraums eher mit Kampfflugzeugen abzudrängen als mit bodengestützter Luftverteidigung abzuschiessen.

Drohnen sind für die Aufklärung sehr nützlich, weil sie sehr lange in der Luft verweilen können. Für Luftpolizei oder die Abwehr fremder Kampfflugzeuge sind sie aber nicht geeignet. Besonders im Luftpolizeidienst ist es wichtig, dass ein Pilot vor Ort ist, um situationsgerechte Entscheide zu treffen. Dazu kommt, dass Drohnen meistens weniger hoch fliegen können und langsamer sind als zivile Passagierflugzeuge, ganz zu schweigen von Kampfflugzeugen.

Mit Kampfhelikoptern könnten die Bodentruppen unterstützt werden, für Luftpolizeidienst oder Luftverteidigung sind sie aber nicht einsetzbar, weil sie zu langsam sind, nicht genügend hoch fliegen können und keinen Luft-Luft-Radar zum Erkennen anderer Flugobjekte haben. Zudem sind sie gegenüber Beschuss vom Boden aus sehr verwundbar.

Unzureichende Geschwindigkeit und Einsatzhöhe schliessen auch den Einsatz bewaffneter Trainingsflugzeuge aus.