Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 25 Seiten
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Systeme etwa 2030 vollständig einsatzbereit sein. Bei einer Nutzungsdauer von voraussichtlich 30-40 Jahren werden sie bis 2060 oder sogar noch länger im Einsatz stehen. Wie sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz in diesem Zeithorizont entwickelt, kann nicht zuverlässig vorausgesagt werden.
Sicherheitspolitisch ist in dieser Lage die Einleitung des Ersatzes der gegenwärtig rund 40-jährigen F-5 und 20-jährigen F/A-18 der Schweizer Luftwaffe absolut nötig, ebenso wie die Beschaffung eines modernen Systems zur bodengestützten Luftverteidigung mit grösserer Reichweite und damit auch einer verstärkten Abhaltewirkung. Die mit dem Finanzvolumen vereinbare Menge entspricht nicht einer massiven Aufrüstung, sondern einem massvollen Schritthalten mit der Entwicklung im Umfeld. Internationale Kooperation, innerhalb der von der Neutralität gesetzten Grenzen, ist keine Alternative dazu: Überall in Europa wird der Schutz des Luftraums als zentrale Aufgabe des Staates betrachtet, und fast überall – auch innerhalb der Nato – wird diese Aufgabe in Ausübung der staatlichen Souveränität mit nationalen Mitteln gelöst.
Der Umstand, dass andere Bedrohungen – vor allem Terrorismus und Cyber-Angriffe – stark zugenommen haben, ist kein Argument gegen die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums. Die «neuen» Bedrohungen haben die älteren nicht verdrängt; diese bestehen weiter. Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung tragen zudem zum Schutz vor terroristischen Angriffen in und aus der Luft bei. Massnahmen zum Schutz des Luftraums und des Cyber-Raums sind nicht Alternativen, sondern ergänzen sich.
1.4 Konzeptionelle Grundlagen
In den vergangenen Jahren wurden umfassende konzeptionelle Grundlagen für den Schutz und die Verteidigung des Luftraumes erarbeitet. Dazu gehören:
das Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes (Bericht des Bundesrates vom
27. Aug. 2014 in Erfüllung des Postulats Galladé 12.4130 vom 12. Dezember 2012)1;
der Bericht der VBS-internen Expertengruppe Neues Kampfflugzeug «Luftverteidigung der Zukunft – Sicherheit im Luftraum zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung» vom 30. Mai 2017;
die Empfehlungen der Begleitgruppe zur Evaluation und Beschaffung eines neuen Kampflugzeugs vom 30. Mai 2017.
Diese spezifisch auf die Luftwaffe bezogenen Grundlagen fügen sich in Berichte ein, die thematisch breiter sind und die ganze Armee oder sogar die gesamte Sicherheitspolitik abdecken. Dazu gehören die Botschaft vom 3. September 20142 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee und der Bericht des Bundesrates vom 24. August 20163 über die Sicherheitspolitik der Schweiz. Alle diese Konzepte und Berichte legen dar, dass der Schutz und die Verteidigung des Luftraums weiterhin nötig und dass dazu luft- und bodengestützte Komponenten erforderlich sind.
1 www.parlament.ch > 12.4130 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses
2 BBl 2014 6955
3 BBl 2016 7763