Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 25 Seiten

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Die Bemessung der Mittel darf sich nicht nur nach dem richten, was für die Überwachung des Luftraums und die Luftpolizei in der normalen Lage nötig ist. Die Luftwaffe muss fähig sein, die Schweiz und ihre Bevölkerung zu schützen, wenn diese akut und konkret bedroht werden.

Demgegenüber wäre eine Auslegung der Mittel auf eine mehrere Monate lange und völlig autonome Luftverteidigung gegen einen Angriff eines mächtigen Gegners, der seinen Angriff auf die Schweiz konzentriert, in Bezug auf den Ressourcenbedarf ebenfalls nicht realistisch.

Zur Bemessung der Mittel sind deshalb die Erfordernisse einer Situation erhöhter Spannungen bestimmend, die über einige Wochen anhaltend kann, während derer jederzeit ein Angriff stattfinden könnte. In einer solchen Lage muss die Luftwaffe

 den Luftraum permanent überwachen,

 bei Verletzungen des Luftraums unverzüglich mit Kampfflugzeugen eingreifen

 und jederzeit bedrohliche Flugobjekte notfalls mit bodengestützten Mitteln abschiessen können.

2 Planungsbeschluss von grosser Tragweite

2.1 Inhalt des Planungsbeschlusses

Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten den Entwurf eines Planungsbeschlusses (gestützt auf Art. 28 Absätze1bis Buchstabe c und 3 des Parlamentsgesetzes) mit folgendem Inhalt:

Der Luftraum der Schweiz wird mit Kampfflugzeugen und mit Systemen zur bodengestützten Luftverteidigung geschützt.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums durch Beschaffungen neuer Kampfflugzeuge und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite so zu planen, dass die Erneuerung bis Ende 2030 abgeschlossen ist.

Bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums sind folgende Eckwerte einzuhalten:

a. Es wird ein Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken festgelegt (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018).

b. Ausländische Unternehmen, die für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Aufträge erhalten, müssen 100% des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren.

c. Die Beschaffungen werden den Räten in einem oder mehreren Rüstungsprogrammen beantragt.

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum

2.2 Vorhaben grosser Tragweite

Die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums ist ein Vorhaben grosser Tragweite.