Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 25 Seiten

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3.1.2 Aussenpolitische Aspekte

Bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums handelt es sich um grosse Beschaffungen mit einem beträchtlichen Finanzvolumen. Es ist davon auszugehen, dass die Regierungen aller Herstellerländer daran interessiert sind, dass der Zuschlag auf Hersteller in ihrem Land fällt.

Es ist absolut offen, ob neue Kampfflugzeuge einerseits, ein neues System zur bodengestützten Luftverteidigung anderseits aus dem gleichen oder verschiedenen Staaten beschafft werden.

Grundsätzlich müssen die Anforderungen (Leistungsfähigkeit, Eignung für die Schweiz, Kosten, militärische und industrielle Kooperationsangebote) erfüllt sein und die sachlichen Kriterien dominieren. Beschaffungsentscheide dürfen nicht von sachfremden Überlegungen zulasten des Nutzwertes für die Armee dominiert werden. Der Bundesrat ist bei der Typenwahl aber frei. Aussenpolitische Aspekte können eine Rolle spielen.

3.1.3 Finanzielle Aspekte

Für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neuen Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite wird ein Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken eingesetzt (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018). Die Projekte neues Führungssystem (C2Air) und Werterhalt und Ersatz der Radarsensoren (Radar) werden ausserhalb dieses Finanzvolumens finanziert.

Im gleichen Zeitraum, in dem bis zu 8 Milliarden Franken für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums fällig werden (voraussichtlich 2023–2032), müssen 7 Milliarden Franken für Beschaffungen (via Rüstungsprogramme) für die anderen Teile der Armee vorgesehen werden (vgl. Ziff.2.4). Dies ist der Minimalbedarf; an sich wären Investitionen in der Grössenordnung von rund 10 Milliarden Franken nötig, um die in diesem Zeitraum ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangenden Boden- und Führungssysteme vollständig zu erneuern.

Bei einem Armeebudget von 5 Milliarden Franken pro Jahr steht rund 1 Milliarde Franken zur Verfügung, um durch Rüstungsprogramme erfolgte Beschaffungen zu bezahlen. Rund 3 Milliarden Franken werden für den Betrieb der Armee benötigt, rund 1 Milliarde Franken für Immobilien, die Beschaffung von Munition, die Ergänzung und Erneuerung der Ausrüstung wie beispielsweise die persönliche Bekleidung der Armeeangehörigen oder die erstmalige Beschaffung von Armeematerial von nachgeordneter finanzieller Bedeutung sowie Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung.

Über einen Zeitraum von 10 Jahren (2023–2032) stünden damit 10 Milliarden Franken verfügbare Finanzmittel einem Bedarf von 15 Milliarden Franken (8 für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums, 7 für andere Teile der Armee) gegenüber. Der Bundesrat hat im November 2017 deshalb beschlossen, dass dem Zahlungsrahmen der Armee in den kommenden Jahren eine Wachstumsrate in der Grössenordnung von real 1,4 Prozent pro Jahr eingeräumt werden soll. Gleichzeitig soll die Armee den Aufwand für den Betrieb real stabilisieren, sodass der Ausgabenzuwachs grösstenteils für Rüstungsinvestitionen zur Verfügung steht. Ein solches Ausgabenwachstum führt dazu, dass für den Zeitraum 2023–2032 die benötigten rund 15 Milliarden Franken für die Finanzierung von Rüstungsprogrammen zur Verfügung stehen.