Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 25 Seiten
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Der Gesamtnutzen wird den Kosten gegenübergestellt. Dafür werden sowohl die Kosten für die Beschaffung der Systeme als auch deren Betriebskosten während einer dreissigjährigen Nutzung berücksichtigt. Dagegen werden die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungskosten nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind.
Die in der Evaluation erhobenen Leistungs- und Kosteninformationen aller Kandidaten können nicht veröffentlicht werden; ihre Geheimhaltung entspricht legitimen militärischen und kommerziellen Interessen. Die Kosten der zur Beschaffung beantragten Systeme (Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung) werden aber in der Rüstungsbotschaft detailliert ausgewiesen werden. Die Ergebnisse der Lärmmessungen für die Kampfflugzeuge werden auch veröffentlicht.
2.6.5 Beschaffungsverträge mit Regierungen oder direkt mit Herstellerfirmen?
Rüstungsgüter können direkt von den Herstellerfirmen oder alternativ über die Regierung des Herstellerstaats (konkret: Verteidigungsministerium oder Streitkräfte) beschafft werden. Beschaffungen aus den USA laufen in der Regel über das Programm Foreign Military Sales des Department of Defense; die F-5 und F/A-18 sowie die Lenkwaffen für diese Flugzeuge wurden auf diesem Weg beschafft. In Europa sind Beschaffungen direkt vom Hersteller üblicher; für die nicht zustande gekommene Beschaffung des Gripen E wäre allerdings das schwedische Verteidigungsministerium der Hauptvertragspartner gewesen.
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neuen Systems zur bodengestützten Luftverteidigung kann grundsätzlich auf beide Arten erfolgen. Eine Beschaffung über die Regierung könnte die Verhandlungsbasis gegenüber der Firma in dem Sinne stärken, dass die Schweiz ähnliche kommerzielle Konditionen erhielte wie die Heimregierung und dass die Regierung wirtschafts- und industriepolitische Motive hätte, das Zustandekommen des Geschäfts zu fördern. Um alle Optionen offen zu halten, sind beide Varianten möglich, ohne Benachteiligung oder Bevorzugung.
Im Fall einer Beschaffung direkt von einer Firma wird angestrebt, mit dem Verteidigungsministerien oder den Streitkräften des Herstellerlandes parallel ein oder mehrere Abkommen zur Kooperation in Ausbildung und möglicherweise auch Betrieb/Unterhalt abzuschliessen.
Für die Erfüllung von Offsetverpflichtungen sind allein die Herstellerfirmen verantwortlich.
2.6.6 Zeitplan für die Evaluation und Beschaffung NKF und Bodluv
Juli 2018 Erste Offertanfrage NKF
Sommer 2018 Erste Offertanfrage Bodluv
Ende Januar 2019 Eintreffen der ersten Offerte NKF
Frühjahr 2019 Eintreffen der ersten Offerte Bodluv
Mai-Juli 2019 Boden- und Flugerprobung von Kampfflugzeugen in der
Schweiz