Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/44: Änderung des Parlamentsgesetzes (Einführung des Verordnungsvetos) · 24 Seiten
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Preisentwicklung an, indem er den Rentenindex neu festsetzt. Die nötigen Informationen für diese Festsetzung liegen zu einem Zeitpunkt vor, der dem Bundesrat erlaubt, im September über eine Anpassung auf den folgenden 1. Januar zu entscheiden. Ein Verordnungsveto könnte dazu führen, dass eine rechtzeitige Inkraftsetzung nicht mehr möglich wäre.
17. Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Art. 10 Abs. 4, Art. 19 zweiter Satz
Für eine Nichtunterstellung unter das Verordnungsveto sprechen analoge Gründe wie bei Ziffer 16 (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946; Art. 33terAbs. 6).
18. Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Art. 15 Abs. 2bis
Für eine Nichtunterstellung unter das Verordnungsveto sprechen analoge Gründe wie bei Ziffer 16 (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946; Art. 33terAbs. 6).
19. Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung
Art. 66a Abs. 3 zweiter Satz
Für eine Nichtunterstellung unter das Verordnungsveto sprechen analoge Gründe wie bei Ziffer 16 (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946; Art. 33terAbs. 6).
20. Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung
Art. 34 Abs. 3
Für eine Nichtunterstellung unter das Verordnungsveto sprechen analoge Gründe wie bei Ziffer 16 (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946; Art. 33terAbs. 6).