Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
Pro Velo Schweiz möchte die positive Wirkung der aktiven Mobilität auf die körperliche Gesundheit in den Prüfkriterien aufgeführt haben.
bauenschweiz und der sia befürworten, dass die Bundesbeiträge heute und in Zukunft Trägem zukom men müssten, welche mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmten.
Die GLP fordert, die Mitfinanzierung von kapazitätssteigemden Verkehrsinfrastrukturprojekten durch den Bund müsse künftig an die Bedingung gebunden sein, dass auf kantonaler Ebene Massnahmen zur Reduktion des VerkehrswachstumsZ-aufkommens getroffen worden seien.
Der TCS beantragt, ein zusätzliches Kriterium der Kapazität für den MIV anzuwenden.29
Der Kanton VS bringt vor, die Frage der Anschlüsse der kantonalen Strassennetze an das nationale Strassennetz und der Entwicklungen der unmittelbaren Umgebung der Bahnhöfe, einschliesslich der Verkehrsendstellen, müssten für die Prüfungskriterien der Programme der künftigen Generation entwi ckelt werden. Eine Diskussion und eine vorgängige Abstimmung mit den Kantonen bzw. den Agglome rationen sollte geführt werden.30
Der Bund - so die Kantone GR, LU, SG, SH, ZH, die BPUK sowie die RKGK - solle mit Blick auf die nächste Generation die Methodik für die Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses dahingehend überprüfen, dass auch teure bis sehr teure Massnahmen bei ausgewiesenem Nutzen eine zumindest genügende Bewertung erhalten könnten. Die Agglomeration Frauenfeld beantragt, die Bestimmung des Beitragssatzes nach Kosten und Nutzen sei zu überprüfen, so dass künftig auch höhere Beitragssätze erreicht werden könnten und die Möglichkeiten des Bundes zur Mitfinanzierung mehr ausgeschöpft werde.
Der Kanton SZ beantragt, bei erstmalig eingereichten Agglomerationsprogrammen sei bei der Kosten-Nutzen-Bewertung zu berücksichtigen, dass diese Agglomerationen noch nicht von Investitionen frühe rer Generationen hätten profitieren können.
Die FER schlägt vor, dass die Projekte mit einer Bau- und Finanzreife zwischen 2023 und 2026 für eine grenzüberschreitende Agglomeration systematisch in die Priorität A gesetzt würden.31
Der Kanton BE sieht ein Problem in der Limitierung beitragsberechtigter Grossprojekte in Abhängigkeit zur Agglomerationsgrösse. Den Agglomerationen sollte freigestellt werden, ob sie das limitierte Gesamt volumen auf wenige grosse Massnahmen konzentrierten oderauf viele kleine und mittlere Massnahmen aufteilten. Der Kanton ZG äussert grundsätzliche Vorbehalte gegenüber der Methodik der Bewertung von Grossprojekte.
Der Kanton BE beantragt die Ungleichbehandlung zwischen Agglomerationen, in denen Grossprojekte der Bahninfrastruktur früh in Angriff genommen worden seien, und solchen, bei denen der Bahnausbau erst heute in Angriff genommen würde, spätestens im Rahmen der vierten Generation der Agglomera tionsprogramme zu beseitigen, indem frühere Investitionen in die Bahninfrastruktur, die heute nicht mehr über den NAF mitfinanziert würden, bei der Programmwirkung ausgekiammert würden.
Der Kantone AR und SG beantragen, den Mechanismus auf die nächste Generation der Agglomera tionsprogramme hin zu überprüfen, dass die Investitionskosten der Agglomerationsprogramme über mehrere Generationen kumuliert würden, womit sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis über die Genera tionen und die Möglichkeit, eine höhere Mitfinanzierungsquote des Bundes zu erreichen, verschlechter ten.
Die Kanton TG und agglo St. Gallen-Bodensee kritisieren, die Beurteilung der Gesamtkosten der Pro gramme an einem Invest'rtionsrichtwert benachteilige methodisch fundierte und daher zwangsläufig um fangreiche Programme mit detaillierten Massnahmenplanungen, indem diese als «teure» Programme
29 « Le TCS demande ainsi au Conseil fédéral d'appliquer un critère supplémentaire de capacité pour le TM. »
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