Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
Der Kanton FR wünscht, dass die Vertreter der Kantone systematisch an den Ausarbeitungsarbeiten beteiligt würden.51
Agglo Freiburg stellt fest, die Weisungen für die Prüfung und Mitfinanzierung von Agglomerationspro grammen würden manchmal mit konziserer Formulierung gewinnen, in der Weise, dass die wichtigen zu behandelnden Punkte mit mehr Klarheit herausgearbeitet würden.52
Der VCS, Sektion beider Basel, wünscht sich, dass die Zuteilungskriterien der Projekte nach der Rubrik «multimodale Umsteigepunkte» vor der Vernehmlassung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation definiert und kommuniziert würden.
Der Kanton TI teilt seine Besorgnis über die extrem reduzierte Frist für die Einreichung der Programme der vierten Generation mit und beantragt deren Verlängerung, falls möglich um ein Jahr.
Die Kantone GE und VD sowie die GLCT Grand Genève beantragen, Letztere im Rahmen der Bundes verfahren in Verbindung mit dem Agglomerationsverkehr formell zu konsultieren.53
Nach Ansicht des Kanton SG seien die ASTRA-Zweigstellen besser zu koordinieren, und es sei eine klare und abgestimmte Kommunikationspolitik vorzusehen.
Die Kantone UR und VD erwarten, dass ein vorgezogener Baubeginn auf eigenes Risiko ab Anfang 2019 möglich sei, vorbehältlich der Mitfinanzierung durch den Bund, gestützt auf die noch abzuschliessende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen.
Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, der VCS und seine Sektion Basel sowie der WWF verlangen, der Bund solle Programmvereinbarungen nur mit Kantonen abschliessen, die über einen von ihm ge nehmigten, an das neue Raumplanungsgesetz angepassten Richtplan verfügten.
51 « il est important que l'office fédéral en charge de l'élaboration de ces Directives associe systématiquement les représentants des cantons à ces travaux d'élaboration. »
52 « I relève toutefois que les directives sur pour l'examen et le cofinancement des projets d'agglomération gagneraient parfois à être formulées de manière plus concise, de sorte à faire ressortir avec davantage de clarté les points essentiels à traiter. »
53 «Enfin, nous demandons que le Groupement local de coopération transfrontalière Grand Genève soit à l'avenir formellement consulté par le Conseil fédéral dans le cadre des processus en lien avec le trafic d'agglomération. » 25/28
223.0^0004/00001/00002/00014