Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
4.4. Zu berücksichtigende Themen
(a) Mittelverwendung
Die Kantone BS und SO, Agglo Basel, der SSV sowie LITRA stellen ein finanzielles Engagement des Bundes nach der Schaffung des NAF in einer vergleichbaren Grössenordnung wie bei den vorangegan genen Agglomerationsprogrammen fest.
Nach Ansicht des Kantons FR, der Grünen, von agglo Freiburg, der Agglomeration Delémont, derWRK, von Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, des VCS, des VöV, des WWF, der Hauptstadtregion Bern, der Stadt Delémont und von PostAuto solle der Bund die verfügbaren Mittel bzw. der ganze finanzielle Spielraum tatsächlich ausschöpfen. Die CCIG unterstreicht die fehlende Kohärenz zwischen der Re duktion der Bundesunterstützung für die Agglomerationen und die Verabschiedung des NAF. Die Kan tone GR, LU, SG, SH, SZ, VD, ZH, die BPUK, die RKGK, bauenschweiz, der SBV und der sia fordern, dass der Bund die tatsächlich zu tätigenden Ausgaben realistischer prognostiziere und mutiger bzw. entsprechend budgetiere. Der Schweizerische Gemeindeverband beantragt, die Ausgaben bis 2013 [recte 2023] seien gemäss den Erfahrungen der Vorgängergenerationen realistischer zu budgetieren und es seien basierend auf den Fachgesprächen mit den Trägem zusätzliche Projekte in die A-Priorität aufeunehmen. Die Kantone GR, LU, SG, SH, agglo St. Gallen-Bodensee, die BPUK sowie die RKGK bringen vor, dass die Rückpriorisierungen aus finanziellen Gründen möglichst zu vermeiden seien und bei den anstehenden Fachgesprächen sorgfältig geprüft werden sollten. Die Hauptstadtregion Bern ergänzt, es sei wichtig, dass sämtliche Agglomerationen bei Bedarf angemessen unterstützt werden könnten. Der Kanton ZH weist darauf hin, dass es gelte zu vermeiden, die NAF-Reserven über nicht abgerufene Bun desbeiträge stetig zu vergrössem. Von der - aus Budgetgründen immer wieder vorgenommenen - Rückpriorisierung auch teurer Massnahmen sei abzusehen, solange die Mittel des NAF nicht ausge schöpft und die Projekte die entsprechende Reife aufweisen würden.
Auch bei sehr guter Bewertung eines Programms nutze der Bund die Möglichkeit einer hälftigen Mitfi nanzierung nicht aus, so die Kantone GR, LU, SG, SH, der SSV, die BPUK, die RKGK, Pro Velo Schweiz, der VöV und PostAuto. Es wird dazu vorgebracht, dass dies mit der unbefristeten Finanzierung der Agglomerationsprogramme zu überdenken bzw. nicht mehr zu rechtfertigen sei.
Die Grünen, Pro Velo Schweiz und der WWF unterstützen die Absicht des Bundesrats, selbst die besten Projekte nicht mit dem maximal möglichen Bundesbeitrag von 50% der Baukosten mitzufinanzieren, da die Bandbreite der Beiträge nach oben beschränkt sei.
Der Kanton JU, die Agglomeration und die Stadt Delémont wünschen, dass der Bund eine ausgewo gene und gerechte Aufteilung der Bundesbeiträge zwischen den Regionen des Landes vornehme. Der Bund sollte keinen Kanton ohne umstrittene Gründe von einem Bundesprogramm ausschliessen, das mit mehr als einer Milliarde Franken dotiert sei.3
Die GLP gibt zu bedenken, es sei auch bei dieser Vorlage sicherzustellen, dass keine überdimensio nierten Projekte realisiert würden, von denen nur wenige Bahn- (und Bus-) reisende profitierten.
Es dürfe nicht sein, so ASTAG, dass gewisse Programme unter Umständen einfach bewilligt würden, nur weil dafür Bundesgelder zur Verfügung ständen. Eine Verschleuderung von Steuergeldem könne nicht akzeptiert werden.
Die FDP.Die Liberalen werden darüber wachen, dass die durch den NAF zur Verfügung gestellten Fi nanzmittel in einer effizienten und nachhaltigen Weise eingebracht würden und dass das Fondsvolumen nicht in unberechtigterweise aufgeblasen sei.4
Zukünftig solle der Maximalbeitrag für die effektiv siedlungsverträglichen und umweltwirksamen Pro jekte der Agglomerationsprogramme wesentlich erhöht werden, so der VCS, Sektion beider Basel.