Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
Die Kantone GE und VD, das GLCT Grand Genève sowie die CCIG bringen weiter vor, der für die dritte Generation von Programmen geschaffene Prüfprozess benachteilige die Agglomerationen und Kantone in den Diskussionen sehr klar17.
Agglo Valais central findet die verwendete Methode, um die Resultate den Agglomerationen zu offen baren, brutal und ungeeignet.18
RUN stellt fest, gewisse zusätzliche Informationsanforderungen technischer Natur seien problematisch, die von den Bundesbehörden nach der Einreichung des Agglomerationsprogramms verlangt worden seien.19
Für die Kantone GR, LU, SG, SH, TG, ZH, die Agglomeration Frauenfeld, die BPUK und die RKGK fordern, dass transparent darzulegen sei, nach welchen objektiven Kriterien der Bund Aufpriorisierungen vornehme, und es sei im Rahmen der Prüfung der dritten Generation davon Gebrauch zu machen.
Für die Programme der künftigen Generationen beantragt der Kanton VS, den Kalender des Prüfpro zesses im Sinn einer Erstreckung der Frist zur Stellungnahme für die Agglomerationen anzupassen.20
Der Schweizerische Gemeindeverband beantragt, den Einbezug der Städte und Gemeinden im Erar beitungsprozess verbindlich festzulegen und einzuplanen.
Die Kantone BE und VD, der Schweizerische Gemeindeverband sowie agglo Valais central plädieren für eine Vereinfachung des Verfahrens. Für den Kanton VD wäre es eine Lösungsstrategie, einen Teil des Agglomerationsprogramms nachhaltig zu sichern, das nur alle zwei oder drei Generationen über prüft würde, und den Stand der Umsetzung zu begrenzen.21
Agglo Freiburg würde sich eine grössere Stabilität zwischen angekündigten Daten und den schliesslich verwendeten wünschen, namentlich während der Prüfphase der Programme.22
Nach Ansicht von agglo Valais central würde eine teilweise Digitalisierung des Prozesses den Aus tausch mit dem Bund vereinfachen.23 Es könnte sogar in Erwägung gezogen werden, Standard-Mass nahmenblätter zu definieren, um die gleichen Informationen in allen Agglomerationsprogrammen wie derzufinden.24
Die Kantone AI, AR, GE, JU, SH, TG, UR, VD, ZH, agglo Valais central, die Agglomeration Delémont, die BPUK, die WRK, die Stadt Delémont sowie die CCIG bedauern oder bemängeln die Gleichzeitigkeit der fachtechnischen Prüfung der Programme und des politischen Entscheidungsprozesses betreffend die Verpflichtungskredite. Die WRK fügt hinzu, dass es unter diesen Bedingungen für die Kantone schwierig gewesen sei, die Vemehmlassungsdokumente zu analysieren und eine Stellungnahme aus zuarbeiten. Diese Situation habe im Besonderen die Agglomerationen bestraft, die mit den vom Bun desrat formulierten Vorschlägen unzufrieden seien.25
In Hinblick auf die Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation schlagen die Kantone AG, AI, AR, BE, BS, FR, GR, LU, SG, SH, SZ, TG, UR, VD, ZH, der Schweizerische Gemeindeverband, der SSV, Agglo Basel, agglo St. Gallen-Bodensee, agglo Valais central, die Agglomerationen Frauen feld und Werdenberg-Liechtenstein, die BPUK, die NWRK, die RKGK, LITRA sowie die Gemeinden