Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: C00.2093.100.5.1026397

einen geringeren Mitfinanzierungsgrad erreichten. Es stelle sich die Frage, ob der Bund damit die rich tigen Anreize setze.

Der Kanton BS, Agglo Basel, die NWRK sowie die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein beantragen ein strategisches Gespräch mit den zuständigen Bundesbehörden im Hinblick auf Folgegenerationen bezüglich das Prüfkriterium «Hauptnutzen für die Schweiz».

Bei der Erhebung des Ist-Zustandes seien die Daten verkehrsmittelscharf abzubiiden, so Pro Velo Schweiz.

Der Kanton BE fordert, dass im Rahmen des Prüfprozesses zwingend auch die seit Ende 2016 erfolgte Projektentwicklung berücksichtigt werden müsse.

Der Prozess berücksichtige nicht genügend die Entwicklung der Bedürfnisse im Laufe derzeit und Stra tegieänderungen, so run und der Kanton NE.32

Die Kantone AG und SO, die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms AareLand sowie Baden Re gio beanstanden, das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Planungsinstrumenten werde sei tens ARE nicht richtig und deshalb ungenügend gewürdigt. Einige der gemäss ARE fehlenden Inhalte würden in den Richtplänen abgehandeit, welche direkt bis auf Stufe Nutzungsplanung wirken würden. Sie seien daher nicht auf Stufe Agglomerationsprogramm zusätzlich zu regeln.

Der Kantone AG und BS, Agglo Basel, die NWRK sowie die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein beantragen, dass bundesseitige Entartungen an die Agglomerationsprogramme bezüg lich Massnahmen zur Siedlungsbegrenzung relativiert werden müssten.

Nach Ansicht der Kantone AG und BS, von Agglo Basel, der NWRK sowie der Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein müsse anerkannt werden, dass gewisse Massnahmen für die Agglome ration Basel aitemativlos seien und die Ausarbeitung von Varianten bzw. Alternativen einen im Verhält nis zum Nutzen nicht vertretbar grossen Aufwand verursachen würde.

Der SSV, agglo Valais central und die bfu begrüssen die Wirksamkeitskriterien.

Die bfu ist sehr erfreut, dass das bfu-Modell 50/30 in den einzelnen Programmen verfolgt werde und angestrebt werden solle.

Der Kanton SG wünscht eine Neubeurteilung der Wirksamkeitskriterien.

Die Grünen, Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, der VCS sowie seine Sektion Basel und der WWF bringen vor, die Wirksamkeitskriterien 2 und 4 mit dem grössten Einfluss auf einen siedlungs- und um weltverträglichen Agglomerationsverkehr sollten bei der Bemessung der Beiträge gegenüber früheren Agglomerationsprogramme doppelt so stark gewichtet werden.

Die FER erwähnt, dass eine Poly-Zentralisation einer grünen und multipolaren Metropole mit einer Zu nahme der Siedlungsverdichtung nach innen wenig kompatibel sei. Das Wirksamkeitskriterium 2 schaffe eine paradoxe Situation gegenüber dem kantonalen Richtplan, was für Grand Genève ungünstig sei und den Erhalt der Attraktivität einer Hauptmetropole für die Wirtschaftsentwicklung der Schweiz infrage stelle.33

Die bfu ist der Meinung, dass die grobe Beurteilung der Sicherheitsdefizite eines Projekts im Rahmen eines Road Safety Audits (RSA) oder eines vorgezogenen RSA sollten bei der Beschreibung der Über prüfung bezüglich Verkehrssichertieit eines Agglomerationsprogramms ergänzt werden. Überdies sollte bei der Erhöhung der objektiven Sicherheit auch unbedingt die Gefahrenstellen aufgenommen und mit «Massnahmen zur Vermeidung / Sanierung spezifischer Gefahrenstellen» ergänzt werden.

In Stellungnahmen des VöV und PostAuto wird das Umsetzugsreporting ausdrücklich begrüsst.

32 « Nous estimons que le processus ne tient pas suffisamment compte de révolution des besoins à travers le temps et des changements de stratégie propres à celle-ci. »

33 « -Le plan directeur du Grand Genève adopté par le Conseil fédéral est basé sur le concept d'une métropole verte et multipolaire ; de fait, une telle poly-centralisation est peu compatible avec une augmentation de l'urbanisation vers l'intérieur du milieu bâti. Le critère d’efficacité CE2 re tenu pour l'évaluation des projets d'agglomération engendre une situation paradoxale vis-à-vis d'un plan directeur cautionné par les mêmes autori tés fédérales dans un autre cadre de planification. Ce paradoxe est à déplorer, car il est défavorable au Grand Genève et remet en question le maintien de l'attractivité d'une métropole capitale pour le développement économique de la Suisse. » 17/28

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