Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: C00.2093.100.5.1026397
Die Kantone AG und BS, Agglo Basel, die NWRK sowie die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein beantragen die Aussage anzupassen, wonach sich gewisse Entwicklungsgebiete in pe ripheren Gebieten des französischen Teilraums der Agglomeration befinden würden.
Agglo Valais central bemerkt, dass die vorgeschlagenen Perimeter für Valais central (Sitten/Siders) nicht auf die Realität des Gebiets abgestimmt seien.38
5.2. Bemerkungen zu den Ergebnissen der Bundesprüfung
(a) Allgemeine Bemerkungen
Die Kantone BE, BS, FR, TI, UR, VD (betreffend den waadtländischen Teil von Grand Genève) und ZH, Agglo Basel, die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Limmattal, die NWRK, CP, die Agglome ration Saint-Louis, die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein, die Handelskammer beider Basel und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nordwestschweiz äussem sich erfreut über die Ergebnisse der Bundesprüfung der sie betreffenden Agglomerationsprogramme oder begrüssen die angekündigte Mitfinanzierung des Bund gewisser Massnahmen des Agglomerationsprogramms der dritten Generation.
Die nachfolgend aufgeführten Vemehmlassungsteilnehmenden sind mit den Ergebnissen der Bundes prüfung grundsätzlich einverstanden oder sie finden diese nachvollziehbar der Kantone BS, NE, ZG, ZH, die CVP, die GLP, die SP, der Schweizerische Gemeindeverband, der sgv, Agglo Basel, agglo Freiburg, Regio Frauenfeld, RUN, die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme Aareland und Limmattal, Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, der VCS, die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein, die Handelskammer beider Basel, die usic und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nordwestschweiz.
Der Kanton SZ kann bezüglich der Prüfung der Agglomeratiönsprogramme leider noch keine Antwort geben, da aktuell erst die Entwürfe der Prüfberichte des Bundes vorliegen würden.
Die SAB verweist in Bezug auf die Ergebnisse der Bundesprüfung auf die Stellungnahmen der Kantone, deren Interessen sie vertrete.
Folgende Vemehmlassungsteilnehmende bedauern oder sind überrascht, dass für einzelne Agglome rationsprogramme keine Bundesbeteiligung vorgesehen wird: Republik und Kanton JU, der Schweize rische Gemeindeverband, die Agglomeration und die Stadt Delémont betreffend das Agglomerations programm Delémont; Kanton TI betreffend das Agglomerationsprogramm Luganese; Kanton VS und die Hauptstadtregion Bern betreffend das Agglomerationsprogramm Coude du Rhone; die NWRK be treffend die Agglomerationsprogramme Delémont und Aargau-Ost, die Trägerschaft des Agglomerati onsprogramms Aargau-Ost und Baden Regio betreffend das besagte Agglomerationsprogramm. Mehr heitlich wird eine Neuüberprüfung der Mitfinanzierung durch den Bund beantragt.
Die Agglomeration Frauenfeld bedauert den Entscheid des Bundes, keine Bundesbeiträge für die Agglomeration Frauenfeld vorzusehen, akzeptiert aber im Grundsatz die Ausführungen des Prüfberichts und die Inhalte der Vemehmlassungsvoriage.
Die Kantone LU und TG, agglo Valais central, der TCS und der VöV sind mit den Ergebnissen der Bundesprüfung nicht in allen Punkten einverstanden.
Die Kantone GE und VD, das GLCT Grand Genève, die CCIG, die CITraP Genève sowie das Forum d’agglomération du Grand Genève bedauern den Rückgang der Unterstützung des Bundes im Agglo merationsverkehr. Der Kanton GE fordert, dass der definitive Bundesbeschluss einen Ausgleich zur Quellensteuer erziele, die gegenüber den Grenzgängern im französischen Teil der Agglomeration er hoben werde und massgeblich an die Finanzierung der direkten Bundessteuer beitrage.39 Die GLP for dert, der Ausbau der Kapazität müsse in der Region Genf noch weiterentwickelt und mit entsprechenden A-Massnahmen ergänzt werden.