Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397

Der sbv bittet den Bund, gegenüber den Projektträgem deutlich zu machen, dass die effiziente Raum nutzung und die Schonung des Kulturlandes oben auf der Prioritätenliste ständen.

Die Grünen, Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, der VCS und der WWF erinnern daran, dass diverse (gesetzliche) Ziele, die im Zusammenhang mit der Umweltbelastung und dem Ressourcenver brauch stünden, aktuell nicht eingehalten würden.

Aus Sorge um die Transparenz fordert der Kanton VD, dass der vom Bund verwendete Mehrwertsteu ersatz und die Teuerung in der Vorlage ausdrücklich erwähnt würden.15

Der Kanton TI bemerkt, dass der Preisstand nicht immer gleich angegeben sei.16

Der VCS, Sektion beider Basel, bittet einmal mehr, vom unzutreffenden und ungenauen Begriff LV weg zukommen und konsequent Fuss- und/oder Veloverkehr zu verwenden.

Die Grünen, Pro Velo Schweiz sowie der VCS, Sektion beider Basel, sind der Meinung, dass die Ver nehmlassungsunterlagen mangelhaft seien. Es würden keine Prüfberichte zu den einzelnen Agglome rationsprogrammen vorliegen. Zusammen mit Fussverkehr Schweiz, dem VCS und dem WWF bitten sie den Bund, vorgängig zum Beginn der Vernehmlassung zur vierten Generation die agglomerations spezifischen Prüfberichte zu veröffentlichen oder dass die agglomerationsspezifischen Prüfberichte Be standteil der Vernehmlassung zur vierten Generation sein sollten.

Die Handelskammer beider Basel und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nordwestschweiz möchten, dass die Listen der pauschal mitfinanzierten Massnahmen detailliert für jedermann zugänglich zusammen mit den Vemehmlassungsunteriagen offenzulegen seien.

5. Bemerkungen zu den Agglomerationsprogrammen der dritten Generation

5.1. Prüfverfahren und die vom Bund verwendete Methode

Die Kantone AG, JU, SH, SO, SZ, TI, ZG, agglo Valais central, die Agglomerationen Brig-Visp-Naters und Delémont, die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms AareLand, die BPUK, das CFS sowie die Stadt Delémont danken dem ARE bzw. den verschiedenen Bundesstellen für die gute Zusammen arbeit.

Mit dem Prüfverfahren sind folgende Vemehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich einverstanden: die Kantone AG, AI, AR, BE, BS, SG, SO, TG, TI, UR, Agglo Basel, agglo Freiburg, agglo Valais central, RUN, dieTrägerschaften der Agglomerationsprogramme AareLand und Aargau-Ost, die SAB, der VöV, Baden Regio, die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein, Infra Suisse, PostAuto, der SBV und die usic.

Der Kanton AG und Baden Regio führen weiter aus, dass Prüfberichte detailliert die Stärken und Schwä chen der Agglomerationsprogramme aufzeigten und so Hinweise zur Weiterentwicklung der Agglome rationspolitik im Kanton AG und für die nächste Generation der Agglomerationsprogramme lieferten.

Besonders begrüsst der Kanton TG die Bestrebungen, die administrativen Abläufe zu vereinfachen.

Der Schweizerische Gemeindeverband und der SSV sind mit dem Vorgehen der Prüfung der Agglome rationsprogramme der dritten Generation nicht vollständig einverstanden.

Das Vorgehen auf übergeordneter Ebene ist für ASTAG nachvollziehbar dargestellt. Die GLP, ASTAG und der TCS kritisieren die Transparenz betreffend die Prüfung der von den Agglomerationen vorgeleg ten Programme.

Nach Angaben der Kantone AG, BS, FR, LU, SZ, TG, Agglo Basel, die NWRK, Baden Regio sowie die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein ist der Prüfprozess jedoch zu gedrängt bzw. es bestehe diesbezüglich Optimierungspotenzial.* 16

« Selon les Informations figurant au chapitre 2.5 du rapport mis en consultation, le montant des contributions forfaitaires inclut la TVA et le ren chérissement. Toutefois, les taux utilisés par la Confédération ne sont pas précisés. Par souci de transparence, le Canton de Vaud demande que ces taux soient mentionnés explicitement »

16 “Rileviamo che lo stato dei prezzi non è definito in modo univoco" 13/28

223.000X54/00001/00002/00014