Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
RUN, der Kanton NE und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nordwestschweiz erörtern die Notwendigkeit bestimmter Bahnprojekte.
(c) Beachtung der Besonderheiten bestimmter Gebiete
Der Kanton JU, die Agglomeration und die Stadt Delémont regen an, eine bessere Berücksichtigung der Besonderheiten, die den verschiedenen Regionen eigenen seien, würde eine präzisere, realitäts konforme und den schweizerischen Föderalismus respektierende Einschätzung erlauben.
Allgemein stellt der Kanton ZH fest, dass jene Verkehrsvorhaben, die einen substanziellen Beitrag zur Lösung der dringendsten Verkehrsprobleme in den grossen Agglomerationen des Landes lieferten, in der Beurteilung des Bundes zunehmend schlechter abschneiden und dadurch nur ungenügend unter stützt würden.
Fussverkehr Schweiz, der VCS und der WWF sind der Meinung, dass ein zu geringer Teil der finanzi ellen Mittel des Bundes für Projekte in den fünf grossen Agglomerationen vorgesehen sei und ein zu grosser Anteil mittleren und kleineren Agglomerationen zur Verfügung gestellt werde.
Der SSV begrüsst die Berücksichtigung von Programmen aus kleinen und mittleren Agglomerationen.
Die Kantone AG und SO sowie die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms AareLand begrüssen, dass der Bund Massnahmen einer kleinen und mittleren Agglomeration grundsätzlich adäquat und re lativ zu ihrer Grösse objektiv beurteile. Der Bund erwarte aber gleichzeitig eine stetige inhaltliche Wei terentwicklung der Agglomerationsprogramme. Im Vergleich zu grossen Agglomerationen seien in der Organisationstruktur und den damit einhergehenden personellen und finanziellen Möglichkeiten wesent liche Unterschiede feststellbar. Für die Prüfung der zukünftigen Generationen bzw. die Ausarbeitung der Richtlinien der Verordnung vom 20. Dezember 2017 des UVEK über Fristen und Beitragsberech nung für Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAvV) sei dies zu berück sichtigen.
Es sei wichtig, so der Kanton VS, dass die Unterstützung des Bundes für die Massnahmen zugunsten des Agglomerationsverkehrs nicht nur den grossen Agglomerationen zugute komme, sondern auch den kleinen und mittleren Agglomerationen, die ebenfalls mit erheblichen Defiziten, namentlich im Bereich Mobilität, konfrontiert seien.5 6
Der Kanton GR bringt vor, dass viele kleine oder mittlere Agglomerationen vorderhand keine grossen Massnahmen mehr vorsähen. Hier bestehe seitens des Bundes Handlungsspielraum, um Agglomerati onen, die nur wenige Investitionen auslösten, verhältnismässig stärker zu unterstützen.
Der Kanton BS und Agglo Basel bedanken sich ausdrücklich beim Bund für die Anerkennung der kom plexen Ausgangslage der trinationalen Agglomeration Basel. Die Handelskammer beider Basel und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nordwestschweiz betonen den dringenden Handlungsbedarf in der trinationalen Agglomeration Basel für den Ausbau der regelmässig überlasteten Verkehrsinfra strukturen.
Die Kantone GE, SG, VD, die Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein, die GLCT Grand Genève, die CCIG, die CITrap Genève, das Forum d’agglomération du Grand Genève, die FER und CP fordern, dass der besonderen Situation der grenzüberschreitenden Agglomeration mehr Rechnung zu tragen sei.
Die Agglomeration Saint-Louis ersucht die Organisation eines Treffens zwischen den Vertretern der Agglo Basel und den Bundesbehörden, um die Anwendungsmodalitäten des Kriteriums der Mitfinanzie rung des Bundes von Projekten auf ausländischem Boden für die nachfolgenden Generationen des Agglomerationsprogramms in einer Optik der nachhaltigen und auf trinationaler Schwelle gleichwertigen Entwicklung in Erinnerung zu rufen.6