Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 17. Januar 2018 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Vemehmlassungsentwurfzum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Ver kehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde vom Bundesrat ermächtigt, ein Vemehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die interessierten Kreise hatten Gelegenheit, sich bis zum 30. April 2018 zur Vemehmlassungsvoriage zu äussem. Im vorliegenden Bericht wurden sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, die dem Bun desamt für Raumentwicklung (ARE) eingereicht wurden.
2. Bemerkungen zu den eingegangenen Stellungnahmen
Insgesamt wurden 94 Einladungen zur Teilnahme an der Vernehmlassung verschickt. Eingegangen sind total 100 Stellungnahmen. Geäussert haben sich 25 Kantone, 5 kantonale Konferenzen, 6 politi sche Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 4 ge samtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 16 weitere Organisationen.
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Adressaten Stellungnahmen
Kantone 2625
Konferenzen der Kantone Politische Parteien13
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden,
Städte und Berggebiete______________________________ Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft Weitere interessierte Stellen 4316
Total 9459
Mangels Betroffenheit von der Vortage verzichten die Kantone Glarus, Graubünden (GR), Nidwalden (NW), Obwalden sowie die Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD) auf eine eigene Stellungnahme.
Der Kanton Neuenburg (NE) verweist ohne weitere Bemerkungen integral auf die Stellungnahme von Réseau urbain neuchätelois (RUN).
Der Kanton Schaffhausen (SH) hat sich der Stellungnahme der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) angeschlossen. Ergänzend venveisen die Kantone GR, Luzern (LU), St. Gallen (SG) sowie die Regierungskonferenz derGebirgskantone (RKGK) auf deren Stellungnahme und unterstützen die darin enthaltenen Anträge.
Die Kanton Appenzell Innerrhoden (Ai) und Thurgau (TG) unterstützen die Anträge, Ausführungen und Forderungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden (AR) und SG betreffend das Agglomerationspro gramm St. Gallen-Bodensee. Der Kanton TG verweist auf die Anträge und Ausführungen des Kantons SG zum Agglomerationsprogramm WH, welche er vollumfänglich unterstützt.
Die Stellungnahme der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms AareLand (Kantone Aargau [AG] und Solothurn [SO]) zum Agglomerationsprogramm AareLand wird vom Kanton AG unterstützt. Dieser Kanton unterstützt auch die Stellungnahme von Agglo Basel.
Der Kanton Basel-Stadt (BS) sowie die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein unter stützen die Stellungnahme von Agglo Basel. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) schliesst sich den Forderungen von Agglo Basel an.