Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: C00.2093.100.5.1026397

6. Weitere Bemerkungen zu den Agglomerationsprogrammen der dritten Generation

6.1. Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen

Die Kantone AG, BE, BS, FR, SO, TI, ZG, die Grünen, der SSV, Agglo Basel, agglo Freiburg, agglo Valais central, Pro Velo Schweiz, der VöV, der WWF, die FER, die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein sowie PostAuto begrüssen die Einführung von pauschalen Bundesbeiträgen bzw. die administrativen Erleichterungen für gewisse Massnahmen.

Wenn diese Lösung zu einer einfacheren und effizienteren Umsetzung der Projekte beitrage und Kan tone und Gemeinden entlastet würden, kann sich die SP der pauschal finanzierten Massnahme anschliessen.

Die Kantone AI, SG, TG sowie agglo St. Gallen-Bodensee fordern, dass die bei der Beurteilung von Massnahmenpaketen mit Pauschalfinanzierungen vorgenommenen Konzeptkürzungen zu überprüfen bzw. zu begründen.

Die SVP ist gegen die Ausrichtung von Pauschalbeiträgen für Massnahmen in gewissen Bereichen aufgrund des Missbrauchspotenzials.

Aus Sicht der Kantone GR, LU, SG, SH, des SSV, der BPUK, der RKGK, von bauenschweiz und des sia seien weitere Anstrengungen nötig, um den administrativen Aufwand für die Umsetzung kleinerer Massnahmen zu reduzieren. Eine konkrete Vereinfachung wäre nach Vorschlag der Kantone GR, LU, SG, SH, der BPUK sowie der RKGK, wenn die Leistungseinheiten in Frankenbeträge ausgetauscht werden könnten; die zahlreichen Kategorien, die heute bestünden, seien grundsätzlich sinnvoll, führten aber bereits wieder zu einer Verkompliziemng.

Nach Meinung des Kantons BE müssten noch flexible Anrechnungsmodalitäten unterschiedlicher Ka tegorien von Leistungseinheiten gefunden werden, um die versprochenen Vereinfachungen bei der Um setzung pauschal abgegoltener Massnahmenpakete zu gewährleisten.

Der SSV schlägt vor, den angewendeten Benchmark z.B. durch einen Korrekturfaktor anzupassen, der die örtlichen Ansprüche ansatzweise berücksichtigen könne.

Agglo Freiburg stellt fest, dass die Form und das Verfahren für den Abschluss der Finanzierungsverein barung noch eine Unsicherheit darstellten, die es gelte, schnell zu beheben.42

Die bfu bringt vor, dass «kleineren Projekten», die zu Paketen zusammengefasst würden und je nach Beurteilung mit pauschalen Bundesbeiträgen unterstützt würden, eine gleich grosse Priorität eingeräumt werden sollten wie bei den «grossen Projekten».

Der VöV und PostAuto bedauern, dass die pauschale Finanzierung durch den Bund im Bereich derBus- und Tramhaltestellen nur für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation vorgesehen sei.43

Pro Velo Schweiz gibt zu bedenken, die einzelnen Massnahmen müssten auf die Gesamtsicht der verkehriichen Vision abgestimmt sein und in der Umsetzung so mit den anderen Massnahmen koordiniert werden, dass die Effizienz und Kohärenz der Velonetze gewährleistet seien.

6.2. Mitzufinanzierende und nicht mitzufinanzierende Massnahmen

Die Kantone GE und VD, CP sowie die CCiG sind der Meinung, dass der Bedarf an strukturierenden Infrastrukturen im Kanton berücksichtigt werden müsste.44

Der Kanton AG beantragt, Infrastrukturmassnahmen im Freiraum namentlich fürFuss- und Radverkehr, auch ausserhalb des Siedlungsgebiets innerhalb eines Agglomerationsprogramms, weiterhin zu unter stützen.

42 « Le Comité relève que la forme et la procédure de conclusion des conventions de financement présentent encore une part d’incertitude qu’il conviendra de lever rapidement afin de faciliter la planification financière des mesures concernées. »

43 « nous regrettons que le financement forfaitaire par la Confédération dans le domaine des haltes de bus et de tramway soit seulement envi sagé pour les programmes d'agglomération de la quatrième génération. » a44 «Le besoin en infrastructures structurantes du canton de Genève et raccompagnement fédéral de celui-ci via les Projets d’agglomération doit être mieux pris en compte.» 22/28

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