Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
Frauenfeld, RUN, die BPUK, derTCS, bauenschwec, die Hauptstadtregion Bern, dersia und die Stadt Delémont.
Für den TCS sind Investitionen nötig, um das Funktionieren der Verkehrsinfrastmktur zu erlauben und die Lebensqualität der Bürger zu erhalten.2
Nach Ansicht der GLP sei der erläuternde Bericht unübersichtlich verfasst. Es falle daher schwer, dazu fundiert Stellung zu nehmen. Zudem fokussiere der Bericht nicht auf die zu realisierenden Projekte, sondern vielmehr auf die vorhergehenden Programme und welches der entsprechenden Programme in welchem Ausmass erfolgreich gewesen sei.
Folgende Vemehmlassungsteilnehmende bringen ihre positive Haltung zum Programm Agglomerati onsverkehr bzw. den Agglomerationsprogrammen zum Ausdruck, insbesondere als wichtiges Instru ment für die Siedlungs- und Verkehrsplanung: Kantone BE, BS, GE, SZ, TG, ZH, die Grünen, die SP, der Schweizerische Gemeindeverband, der SSV, economiesuisse, der sbv, der SGB, Agglo Basel, agglo Freiburg, die Agglomeration Brig-Visp-Naters, das GLC Grand Genève, die NWRK, die RKGK, die WRK, die bfu, Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, der VCS, der WWF, die CCIG, die Handels kammer beider Basel, LITRA, die usic und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nordwest schweiz.
Aus Sicht der Kantone SH und TI sowie der BPUK müsse zu einem funktionierenden Agglomerations verkehr Sorge getragen werden, komme er doch allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz und der Wirtschaft zugute. Die urbanen Zentren spielten für die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Lan des eine bedeutende Rolle.
Die RKGK will Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der Agglomerationspolitik des Bundes nehmen. Die bisherigen Projekte zeigten, dass der angestrebte Lern- und Konsolidierungsprozess schrittweise stattfinde.
Die nachstehenden Vemehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Schaffung des unbefristeten Nati onalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF): Kantone BE, BS, SH, TI, Agglo Basel, agglo Freiburg, agglo Valais central, die BPUK, CP, LITRA und die usic.
Fussverkehr Schweiz, der VCS und der WWF möchten klarfesthalten, dass ihre ablehnende Haltung gegenüber der neuen Strassenfinanzierung des NAF und der SFSV in keiner Art und Weise mit der im NAF enthaltenen Fortsetzung der Agglomerationsprogramme für Siedlung und Verkehr zu tun habe.
4.3. Ausgangslage
Die Kantone AI, AR, BS, LU, NE, SG, TG, ZG, Agglo Basel, RUN, die Trägerschaft des Agglomerati onsprogramms AareLand, die bfu, Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, der VCS, der VöV, Post-Auto, die Handelskammer beider Basel, die usic und die Vereinigung für eine starke Region Basel/Nord westschweiz haben keine Bemerkungen zur in der Vemehmlassungsvoriage dargelegten Ausgangs lage.
Die nachfolgend aufgeführten Vemehmlassungsteilnehmenden äussem sich grundsätzlich positiv zur Ausgangslage: die Kantone FR und VD, die SP, der SSV, economiesuisse, agglo Valais central, GLCT Grand Genève und LITRA.
Die SAB beantragt im Kapitel zur Ausgangslage die Ergänzung der Vorlage mit einem politischen Massnahmenplan, um die Verkehrsnachfrage in den urbanen Zentren und Agglomerationen zu verrin gern.