Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.1026397
Die Kantone SG und TG beantragen, seitens Bund sei darzulegen über welches Finanzierungsinstru ment die Mitfinanzierung einer bestimmten Massnahme des Agglomerationsprogramms Will möglich sei.
(b) Bundesverkehrsinfrastrukturprogramme
Aus Sicht der Kantone FR, GR, LU, NE, SG, SH, TI, von RUN, der BPUK, der RKGK, des VöV, von bauenschweiz, von LITRA, des sia, PostAuto und der Hauptstadtregion Bern bestehe bei der Abstim mung zwischen den Programmen «STEP Schiene», «STEP Nationalstrasse « und «Agglomerations verkehr» Verbesserungspotenzial bzw. müssten diese Verkehrsinfrastrukturprogramme besser aufei nander abgestimmt sein. Die Kantone AG, BS, SO, Agglo Basel, die NWRK sowie die Gemeinden Lam penberg, Niederdorf und Weil am Rhein regen an, diese Koordination im Hinblick auf Folgegenerationen zu optimieren. Die CVP erwähnt die Erforderlichkeit einer effizienten Koordination zwischen Schienen-, Strassen-, Wasser- und Luftverkehr. Eine starke Fokussierung auf die Wechselwirkungen zwischen den nationalen Ausbauvorhaben und den Agglomerationsprogrammen ist für economiesuisse sehr wichtig, um Synergieeffekte nutzen zu können.
Für die FDP.Die Liberalen, den sgv und den TCS müssen die Massnahmen zugunsten des Agglome rationsverkehrs besser mit «STEP Nationalstrassen» bzw. Nationalstrassenprojekte koordiniert werden.
Für bauenschweiz, Infra Suisse, der sia und der SBV ist es nötig, die gegenseitigen Abhängigkeiten der Verkehrsflüsse auf National-, Kantons- und Gemeindestrassen bei der Planung von Infrastrukturanpas sungen für den Agglomerationsverkehr und von Anschlüssen oder Zubringer noch besser zu beachten.
Grundsätzlich müssten die im Prüfprozess gutgeheissenen Zielbilder, Strategien und relevante Mass nahmen der Agglomerationsprogramme in die Weiterentwicklung von STEP Strasse und STEP Schiene einfliessen, so die Kantone FR, GR, LU, SG, SH, TI, die BPUK, die RKGK sowie CP. Die Agglomerati onsprogramme inklusive ihrer Zukunftsbilder müssten gegenüber den Infrastrukturprogrammen Schiene und Strasse gestärkt werden. Dementsprechend sollten die nationalen Infrastrukturprogramme Schiene und Strasse die Zukunftsbilder besser berücksichtigen, so die Kantone AG, BS, SO, Agglo Basel, die NWRK sowie die Gemeinden Lampenberg, Niederdorf und Weil am Rhein. Dies sieht auch der Schweizerische Gemeindeverband und der SSV so, die überdies verlangen, auf Departements ebene müssten verbindliche Abstimmungsprozesse festgelegt werden, um die Kohärenz der verschie denen Ausbauprogramme zu gewährleisten.
Für den Schweizerischen Gemeindeverband ist es zwingend, dass auch die Koordination mit den Kan tonen, Regionen, Städten und Gemeinden verbindlich in den Prozess integriert werde. Der Kanton SZ verlangt den zwingenden Einbezug der Kantone und Trägerschaften der Agglomerationsprogramme in die Koordination der Bundesinfrastrukturprogramme. Insbesondere seien sie mit den für eine ausrei chende Abstimmung der Agglomerationsprogramme erforderlichen Koordinationshinweisen zu versor gen.
Die Kantone AG, GR, LU, SG, SH, SZ, TI, ZH, die BPUK und die RKGK beantragen, dass der Bund den Trägerschaften für die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation konkrete planerische Rahmenbedingungen bezüglich STEP Schiene und Strasse übermittle und Aussagen zur Abstimmung zwischen den drei Programmen mache. Zudem müssten, so die Kantone GR, LU, SG, SH, die BPUK sowie die RKGK, die Kriterien von ARE und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) aufeinan der abgestimmt werden; diese Arbeit solle zeitnah gemeinsam mit Kantonen und Agglomerationen ge leistet werden. Schliesslich wäre es in Zukunft zu begrüssen, wenn der Bund gegenüber den Kantonen und Agglomerationen noch detaillierter ausführen könnte, welche Defizite zu einer schlechten Bewer tung geführt hätten bzw. welche Verbessemngsvorschläge er habe.
Nach Ansicht des Schweizerischen Gemeindeverbands müssten die nationalen Infrastrukturen in ihrer Wirkung die übergeordneten Ziele „Siedlungsentwicklung nach innen“, „weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch“ und „mehr Verkehrssicherheit“ unterstützen.
Agglomerationsprogramme und Massnahmen, die hohe Synergien mit nationalen Ausbauvorhaben auf wiesen (STEP Schiene und STEP Strasse), sollten in geeigneter Weise priorisiert werden, so econo miesuisse.