Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/80: Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) · 29 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
5 Kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept
5.1 Allgemein
Die Vorschläge für ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept werden von Vernehmlassungsadressaten mehrheitlich gut aufgenommen. Kritisch bis ablehnend äussern sich namentlich die SP sowie Konsumentenschutzorganisationen. Die meisten Kantone und einige Interessenvertreter haben auf eine ausdrückliche Stellungnahme zum Thema verzichtet.
AI, LU und NW sowie die BDP, CVP, FDP, glp, SVP heissen die Vorschläge für ein kundenschutzbasiertes Aufsichtsrecht ausdrücklich gut. Die BDP befürchtet jedoch, dass der organisatorische Aufwand den Nutzen weitaus übersteigen könnte. Für die CVP ist zentral, dass der Schutz für Private und KMU nicht abnehmen darf; eine strikte aufsichtsrechtliche Kontrolle müsse weiterhin gewährleistet sein. CP, Homburger, RenRe, SAV, SIRCA und ZHK begrüssen die Vorschläge des Bundesrats ebenfalls. Branchenübergreifend werde ein «level playing field» geschaffen und die Gleichbehandlung der Anbieter von Finanzdienstleistungen sichergestellt. Auch der SVV unterstützt die Stossrichtung, mittels gezielter aufsichtsrechtlicher Erleichterungen deregulierend in das VAG einzugreifen, sieht aber insbesondere bezüglich des Vorschlags zur Qualifizierung der professionellen Versicherungsnehmer Verbesserungsbedarf. Wie die BDP befürchtet der Verband, dass der organisatorische Aufwand den erhofften Nutzen übersteigen könnte. Wegen des zu erwartenden Mehraufwands sei der Vorschlag im Speziellen für mittelgrosse Versicherungsunternehmen, die sowohl professionelle als auch nicht professionelle Versicherungsnehmer versichern, in der vorgelegten Version wenig attraktiv. Viele weitere Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Revisionsvorlage ebenfalls im Grundsatz, haben aber zum kundenschutzbasierten Aufsichtsrecht keine besonderen Bemerkungen anzubringen (ACA, ASIP, ASSI, Assura, Bär & Karrer, economiesuisse, CCAP, Comparis, CSS, SGV). Die Mehrheit der Kantone unterstützt die vorliegende Revisionsvorlage generell (AG, AI, AR, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VD und ZG).
Die SP steht der vorgeschlagenen Abstufung der Aufsichtsintensität sehr skeptisch gegenüber. FRC, Groupe Mutuel, SBG und TCS lehnen die vorgeschlagenen Bestimmungen für ein kundenschutzbasiertes Aufsichtsrecht grundsätzlich ab und verlangen die Streichung des Abschnitts 5a. FRC und SBG bezweifeln dabei grundsätzlich, dass «professionelle Versicherungsnehmer» in der Lage sind, sich auf dem Versicherungsmarkt allein durch ihre Expertise (professionelles Risikomanagement) zu schützen. Die Finanzkrise von 2008 habe gezeigt, dass «professionelle Versicherungsnehmer» nicht in der Lage waren, ihre Risiken zu managen. Die Schutzvorschriften des VAG müssten deshalb auch weiterhin für sämtliche Versicherungsnehmerinnen und –nehmer gelten. Aus demselben Grund lehnen FRC und SBG auch die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Erleichterungen für konzerninterne Direkt- und Rückversicherungscaptive (Art. 30d VE-VAG) ab. Die SKS befürchtet, dass sich lückenhafte Aufsichtsregelungen auf die Rechtsstellung von Einzelpersonen auswirken könnten und steht deshalb den vorgeschlagenen Bestimmungen für ein kundenschutzbasiertes Aufsichtsrecht ebenfalls kritisch gegenüber. Aus Sicht der santésuisse sind die vorgeschlagenen Bestimmungen (Art. 30a – 30c VE-VAG) zu kompliziert und zudem abgrenzungs- und auslegungsintensiv. Sie würden einen enormen Mehraufwand bedeuten für Versicherungsunternehmen, die sowohl KMU als auch professionelle Versicherungsnehmer versichern. So müssten zum Beispiel neu die Bestände aufgeteilt (Abgrenzung professionelle / nicht professionelle Personen gemäss Art. 30a Abs. 3 VE-VAG) sowie beide Bestände separat verwaltet werden. Zudem seien Nachweise zu erbringen, um «professionelle Kunden» definieren zu können.
Nicht ausdrücklich geäussert zum Thema haben sich die Kantone BL, GR, SO, TI und ZH sowie A-RV, GBF, inter-pension, Lloyd’s, nbi-ngf, new/re, OM-KV, OM-P/S, RG, RP, SBG, SIRM, SVR, SVVG, VBV, VKG und VIB.
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