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Vernehmlassung 2018/80: Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) · 32 Seiten

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Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 20042 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 1

1. Kapitel: Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Abs. 2

2 Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten nach Massgabe ihrer Schutzbedürftigkeit vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterstehen:

a. Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz;

b. unter Vorbehalt abweichender staatsvertraglicher Bestimmungen: Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland, die:

1. in der Schweiz oder von der Schweiz aus die Direktversicherung betreiben,

2. in der Schweiz eine Niederlassung haben und über diese in der Schweiz oder von der Schweiz aus die Rückversicherung betreiben;

c. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler;

1BBl …

2 SR 961.01

2018–......