Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/16: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) · 26 Seiten
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rung des Abkommens die erworbenen Ansprüche von Einzelnen unberührt bleiben und die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung für die Anwartschaften treffen. Das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger befasst sich also mit den erworbenen Ansprüchen und regelt die Anwartschaften, um deren Umsetzung zu erleichtern und die Rechtssicherheit für die betroffenen Personen zu erhöhen.
Am 25. April 2018 hat der Bundesrat die «Mind the Gap»-Strategie präzisiert und beschlossen, dass die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich während der Übergangsphase oder, im Fall einer Verlängerung, bis zu deren Ablauf weiterhin gelten. Somit sind die bilateralen Abkommen (einschliesslich des FZA) bis zur Beendigung der Übergangsphase in den Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich weiterhin anwendbar. Dazu ist geplant, dass die EU den betroffenen Drittstaaten, darunter der Schweiz, notifiziert, dass das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt werden soll, das heisst, dass Drittstaatenabkommen der EU während der Übergangsphase weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar sind. Dafür benötigt es eine Notifikation der EU an die Schweiz, welche die Schweiz mit einer Rücknotifikation bestätigt. Dieser Notenaustausch muss bis am 29. März 2019 vorgenommen werden und in Kraft treten können, damit die bilateralen Verträge mit der EU auch während der Übergangsphase zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich lückenlos anwendbar bleiben.
Bei einem Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU tritt das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger erst nach Beendigung der Übergangsphase in Kraft.
Am 13. November 2018 verkündete die britische Seite, die technischen Verhandlungsteams hätten sich auf den Text für ein Austrittsabkommen geeinigt. Der Europäische Rat hat darauf am 25. November 2018 an einem Sondergipfel ohne Gegenstimmen dem Vertrag über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sowie der politischen Erklärung über die künftigen Beziehungen zugestimmt. Damit war das Abkommen bereit für die parlamentarischen Beratungen in London und die Genehmigung des Abkommens durch das Europäische Parlament.
An der Abstimmung vom 15. Januar 2019, die ursprünglich im Dezember 2018 geplant war, sprach sich das britische Unterhaus gegen das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU aus. Die nächste Abstimmung im britischen Parlament über das Austrittsabkommen ist für den 12. März 2019
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vorgesehen . Angesichts der jüngsten Entwicklungen sind weiterhin beide Szenarien – die Anwendung des Austrittsabkommens oder ein «Cliff-Edge» am 29. März 2019 – glaubwürdig. Mit einer Verlängerung der Frist von Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, durch einstimmigen Beschluss der 27 Staats- und Regierungschefs der EU und auf Begehren des Vereinigten Königreichs, liesse sich ein «Cliff-Edge» am 29. März 2019 vermeiden. Ein solcher Beschluss würde jedoch das eine oder das andere der beiden Szenarien nicht endgültig ausschliessen.
1.1.2 Verlauf der Verhandlungen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) haben unter der Leitung des SEM das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger, mit dem sich dieser Bericht befasst, mit Vertretern der britischen Regierung ausgehandelt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und eine Vertreterin der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) waren ebenfalls formelle Mitglieder der Delegation.
Die Explorationen mit dem Vereinigten Königreich wie auch die Verhandlungen hingen sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht unmittelbar von den Austrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab. Der Rhythmus der Gespräche zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich war demnach massgeblich beeinflusst durch den Verhandlungsstand zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Verhandlungen zwischen London und Brüssel begannen am 19. Juni 2017. Am 19. März 2018 wurde der Entwurf des Austrittsabkommens, auf den sich beide Parteien grundsätzlich geeinigt hatten, veröffentlicht. Im Bereich der Rechte der Bürgerinnen und Bürger bestand somit bereits im März 2018 eine Einigung. In jenen Punkten, in denen die britische Seite von der EU Zugeständnisse erhielt, war die britische Verhandlungsdelegation gegenüber der Schweiz später nicht bereit, von diesen Lösungen abzuweichen. Im Vereinigten Königreich stand das Ziel, wieder Kontrolle über die Zuwanderung und über die eigenen Grenzen zu erlangen («take back control»), im Zentrum.
Im Bereich des FZA fanden ab Mai 2017 erste Gespräche zwischen schweizerischen und britischen Vertretern statt. Dabei bestand auf beiden Seiten von Beginn an Einigkeit darüber, dass für alle drei Anhänge des FZA eine Lösung auszuhandeln und diese drei Teilbereiche zusammen zu regeln seien. In der Vergangenheit hat das Vereinigte Königreich Schweizer Staatsangehörige gleich behandelt wie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten. Es hat somit faktisch die Bestimmungen der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der
4 Im Zusammenhang mit dem Brexit findet weder der Begriff «Nichtverlängerung» noch der Begriff «Kündigung» des FZA Anwendung. Hier ist der Begriff «Wegfall» des FZA zu verwenden.
5 Dieser erläuternde Bericht wurde am 11. März 2019 fertiggestellt.