Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/16: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) · 26 Seiten
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Unterscheidung im Unionsbürgerrecht fehlt. Aus diesem Grund wurde mit der britischen Seite vereinbart, mit dem vorliegenden Abkommen nicht nur die Anwartschaften zu regeln, sondern zur Gewährleistung der Rechtssicherheit auch die erworbenen Ansprüche auszugestalten.
Inhaltlich gilt dieses Abkommen auch bei einem «Cliff-Edge»-Szenario; diesen Wunsch haben das Vereinigte Königreich und die Schweiz während den Verhandlungen zum Ausdruck gebracht. Dies bedingt jedoch einige Anpassungen in Teil drei (soziale Sicherheit). Sie werden in besonderen Bestimmungen geregelt, die im vorliegenden Abkommen bereits enthalten sind.
Hingegen ist das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht anwendbar auf britische und schweizerische Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des FZA zwischen den beiden Staaten in den jeweils anderen Staat einreisen, sich dort aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten.
Diese Frage wird separat behandelt. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 über die Regelung der Zulassung von britischen Staatsangehörigen bei einem «Cliff-Edge»-Szenario entschieden. Er hat beschlossen, für erwerbstätige britische Staatsangehörige ein vorübergehendes separates Kontingent in der Höhe von
insgesamt 3500 Einheiten für den Zeitraum vom 30. März bis 31. Dezember 2019 zu schaffen.6 Zurzeit finden ausserdem Gespräche statt über ein allfälliges bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, das es erlauben würde, befristet von gewissen Zulassungsbedingungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes abzuweichen (AIG; SR 142.20).
1.3 Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
1.3.1 Zweck des Abkommens
Das Vereinigte Königreich ist in wirtschaftlicher, politischer und migrationsbezogener Hinsicht ein wichtiger Partner, mit dem die Schweiz auch künftig enge, stabile und vorhersehbare Beziehungen pflegen möchte.
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Ende 2018 lebten rund 43 000 britische Staatsangehörige in der Schweiz. Im Jahr 2018 wurden 3504 Auf-
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enthaltsbewilligungen (B) und 3744 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) an britische Staatsangehörige erteilt.
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Hinzu kommen 433 Grenzgängerbewilligungen sowie 6236 Meldungen im Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz während maximal drei Monaten pro Kalenderjahr (grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und Stellenantritt bei einem Unternehmen in der Schweiz). Umgekehrt leben zurzeit rund 34 500 Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich.12 Ihr Aufenthaltsstatus und ihr sozialer Schutz müssen gewahrt bleiben.
Die «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrats soll die Staatsangehörigen und Unternehmen beider Länder schützen angesichts der Rechtsunsicherheit, die mit dem Wegfall des FZA entsteht. Mit dem Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger wird dieses Ziel erreicht, indem die unter dem FZA erworbenen Ansprüche und Anwartschaften geschützt werden. Damit stellt die Schweiz sicher, dass beim tatsächlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kein vertragsloser Zustand entsteht.
1.3.2 Verhältnis zwischen dem Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger und dem FZA
Um keinen vertragslosen Zustand zu schaffen, und im Hinblick auf die «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrats, lehnt sich der Inhalt des Abkommens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eng an Anhang I (Freizügigkeit) und Anhang III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) des FZA an.
In Bezug auf Anhang I des FZA (Freizügigkeit) übernimmt das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger die Bestimmungen des FZA, ohne die darin genannten Rechte zu erweitern und ohne neue Rechte zu schaffen. Bei gewissen Punkten ist es jedoch restriktiver. Diese Abweichungen vom FZA entstanden durch Grundsatzentscheide in den Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, von denen das Vereinigte Königreich in den Verhandlungen mit der Schweiz aus politischen Gründen nicht mehr abweichen wollte (vgl. Ziff. 1.1.2). In einigen Fällen verweist das Abkommen über die
6 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73962.html
7 www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Archiv ab 2008 > 2018 > Bestand > 2-10: Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Ausländergruppe
8 www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Archiv ab 2008 > 2018 > Bewegungen > 3-25: Einwanderung ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Ausländergruppe Kantone; Nationen; Kantone/Nationen > Laufjahr 2018
9 www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Archiv ab 2008 > 2018 > Bewegungen > 3-41: Einwanderung nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung mit Erwerb nach Ausländergruppe Kantone; Nationen; Kantone/Nationen; Branchen
10 www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Archiv ab 2008 > 2018 > Grenzgänger > 5-11: Gültige Grenzgängerbewilligungen nach Kanton und Nationalität
11 Quelle: ZEMIS
12 Quelle: Statistiken der Schweizer Botschaft im Vereinigten Königreich