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Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 36 Seiten

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Anhang 8 (Art. 45 Abs. 1)

Berechnung der maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte für Betreiber von Anlagen im EHS

Die jährlich für die Gesamtheit der Betreiber von Anlagen im EHS maximal zur Verfügung stehende Menge der Emissionsrechte wird wie folgt berechnet:

Capi = [∑ ØFZ + ∑ ØEmissionen] * [0.826 – (i-2020) * 0.022]

Capi Maximal verfügbare Menge an Schweizer Emissionsrechten für

Betreiber von Anlagen für das Jahr i

∑ ØFZ: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2008–2012 jährlich

zugeteilten Emissionsrechte der Anlagen, die bereits in den Jahren 2008–2012 im EHS berücksichtigt wurden und ab 2013 weiterhin im EHS berücksichtigt wurden

∑ ØEmissionen: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2009–2011 jährlich

ausgestossenen Treibhausgase in Bezug auf die Anlagen und die Treibhausgasemissionen, die ab 2013 neu im EHS berücksichtigt wurden