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Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 36 Seiten

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2.2 Dieselmotor und automatisches Getriebe:

CO2 = 0,108 m – 11,462

CO2: CO2-Emissionen (kombiniert) in g/km

m: Leergewicht des Fahrzeugs in kg

p: Motorhöchstleistung in kW

2.3 Die CO2-Emissionen von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern, die

nicht durch Ziffer 2.1 oder 2.2 abgedeckt sind, werden mit den entsprechenden Gleichungen für Personenwagen nach Ziffer 1 berechnet.

3 Rundung der CO2-Emissionen

Die CO2-Emissionen werden wie folgt auf die erste Dezimalstelle gerundet:

a. Ist der Wert der zweiten Dezimalstelle 4 oder kleiner, so wird abgerundet.

b. Ist der Wert der zweiten Dezimalstelle 5 oder grösser, so wird aufgerundet.