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Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 36 Seiten
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2.2 Dieselmotor und automatisches Getriebe:
CO2 = 0,108 m – 11,462
CO2: CO2-Emissionen (kombiniert) in g/km
m: Leergewicht des Fahrzeugs in kg
p: Motorhöchstleistung in kW
2.3 Die CO2-Emissionen von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern, die
nicht durch Ziffer 2.1 oder 2.2 abgedeckt sind, werden mit den entsprechenden Gleichungen für Personenwagen nach Ziffer 1 berechnet.
3 Rundung der CO2-Emissionen
Die CO2-Emissionen werden wie folgt auf die erste Dezimalstelle gerundet:
a. Ist der Wert der zweiten Dezimalstelle 4 oder kleiner, so wird abgerundet.
b. Ist der Wert der zweiten Dezimalstelle 5 oder grösser, so wird aufgerundet.