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Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 36 Seiten
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einen Tonnenkilometer-Monitoringbericht nach der Verordnung vom 2. Juni 201718 über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten und die Erstellung von Monitoringplänen bei Flugstrecken eingereicht hat, jährlich kostenlos zuzuteilen ist, nach Anhang 15 Ziffern 6 und 7.
2Aufgehoben
Art. 48 Abs. 1 Bst. a
1Das BAFU versteigert regelmässig:
a. höchstens zehn Prozent der maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte des Vorjahres für Anlagen nach Artikel 45 Absatz 1;
Art. 50 Abs. 1 und 1bis
1Das BAFU oder eine von ihm beauftragte Stelle erhebt die erforderlichen Daten:
a. für die Berechnung der jährlich für die Gesamtheit der Betreiber von Anlagen im EHS maximal zur Verfügung stehenden Menge der Emissionsrechte;
b. für die erstmalige Berechnung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte.
1bisDer Betreiber erhebt die Daten, die für Anpassungen der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte nach Artikel 46b erforderlich sind.
Art. 51 Abs. 1, 2 und 4
1Betreiber von Anlagen im EHS der Schweiz reichen der zuständigen Behörde nach Anhang 14 spätestens drei Monate nach Ablauf der Meldefrist nach Artikel 40 Absatz 2 oder nach Einreichung des Teilnahmegesuchs nach Artikel 42 ein Monitoringkonzept zur Genehmigung ein. Sie verwenden die dazu vom BAFU zur Verfügung gestellte oder genehmigte Vorlage.
2Betreiber von Luftfahrzeugen im EHS der Schweiz reichen der zuständigen Behörde nach Anhang 14 spätestens drei Monate nach der Meldung der erstmaligen Teilnahmepflicht nach Artikel 46d Absatz 2 ein Monitoringkonzept zur Genehmigung ein. Muss das Monitoringkonzept dem BAFU eingereicht werden, so verwenden sie die dazu vom BAFU zur Verfügung gestellte oder genehmigte Vorlage.
4Betreiber von Anlagen und von Luftfahrzeugen im EHS der Schweiz (EHS-Teilnehmer) passen das Monitoringkonzept an, wenn dieses den Anforderungen von Anhang 16 nicht mehr genügt. Sie reichen das angepasste Monitoringkonzept der zuständigen Behörde nach Anhang 14 zur Genehmigung ein.