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Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 36 Seiten

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Art. 52 Abs. 1 und 8

1EHS-Teilnehmer reichen der zuständigen Behörde nach Anhang 14 jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einen Monitoringbericht ein. Muss der Monitoringbericht dem BAFU eingereicht werden, so verwenden sie die dazu vom BAFU zur Verfügung gestellte oder genehmigte Vorlage.

8Werden im Monitoringbericht die erforderlichen Angaben für eine Anpassung nach Artikel 46b fehlerhaft oder nicht vollständig ausgewiesen, so setzt das BAFU eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wird der Monitoringbericht innerhalb dieser Frist nicht nachgebessert, so werden für die davon betroffenen Zuteilungselemente für das entsprechende Jahr keine Emissionsrechte kostenlos zugeteilt.

Gliederungstitel vor Art. 55

4. Abschnitt: Pflicht zur Abgabe von Emissionsrechten

Art. 55 Abs. 1, 2 und 2bis

1Betreiber von Anlagen geben dem BAFU jährlich Emissionsrechte ab. Massgebend sind die relevanten Treibhausgasemissionen der berücksichtigten Anlagen.

2Luftfahrzeugbetreiber geben der zuständigen Behörde nach Anhang 14 jährlich Emissionsrechte ab. Massgebend sind die im Rahmen von Artikel 52 erhobenen CO2-Emissionen des Luftfahrzeugbetreibers

2bisHat ein Luftfahrzeugbetreiber sowohl im EHS der Schweiz als auch im EHS der EU Pflichten zu erfüllen, so rechnet das BAFU bei den Betreibern, die es verwaltet, die abgegebenen Emissionsrechte zuerst an die Erfüllung der Pflicht unter dem EHS der EU an.

Art. 55b–55d

Aufgehoben

Art. 56 Abs. 1 und 3

1Erfüllt ein EHS-Teilnehmer seine Pflicht zur Abgabe von Emissionsrechten nicht fristgemäss, so verfügt das BAFU die Sanktion nach Artikel 21 des CO2-Gesetzes.

3Gibt der EHS-Teilnehmer die fehlenden Emissionsrechte nicht bis zum 31. Januar des Folgejahres ab, so werden sie mit den in diesem Jahr kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechten verrechnet.

Art. 60 Abs. 4

4Das BAFU führt über die Ausstellung von Bescheinigungen und Emissionsrechten ein Protokoll in der Form einer elektronischen Datenbank.