Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 34 Seiten
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Ein weiteres Handlungsfeld betrifft die Agglomerationsprogramme. Ab der 3. Generation unterstützt der Bund Veloinfrastrukturen in den Agglomerationen mit pauschalierten Beiträgen. Deren Anteil hat sich deshalb gegenüber den früheren Generationen erheblich erhöht. Für die 5. Generation wird geprüft, ob in der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) und den entsprechenden Richtlinien (RPAV) die vermehrte Realisierung von Velobahnen verankert werden soll.
Des Weiteren wird die Kohärenz des FWG und des Veloweggesetzes mit den Regeln des übrigen Strassenverkehrsrechts überprüft und bei Bedarf verbessert. Die Regelungen für die Verkehrsteilnehmenden und die Fahrzeuge (Velos, E-Bikes, Fahrzeugähnliche Geräte) sollen durchleuchtet und bei Bedarf angepasst werden.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die im Veloweggesetz verankerten neuen Bundesaufgaben haben – wie in der Botschaft zum Bundesbeschluss Velowege erläutert – nur geringfügige finanzielle Auswirkungen37. Da die hinzukommenden Finanzmittel überdies innerhalb des Funktionsaufwands (Globalbudget) des Bundesamtes für Strassen ASTRA aufgefangen werden, ist die Vorlage insgesamt haushaltneutral.
Im Bereich der Fuss- und Wanderwege nimmt der Bund seit bald 40 Jahren seine gleichgelagerten Aufgaben mit einem finanziellen Aufwand von rund 1,8 Millionen Franken pro Jahr wahr. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass dem Bund bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen im Bereich Velowege etwa der gleiche Aufwand entstehen wird. Da das ASTRA bereits heute im Rahmen seiner weniger weitreichenden Rechtsgrundlagen rund 0,7 Millionen Franken pro Jahr für Aktivitäten im Bereich Veloverkehr ausgibt, reduziert sich der neu hinzukommende Aufwand für die im Veloweggesetz verankerten Aufgaben auf rund 1,1 Millionen Franken pro Jahr. Die zusätzlichen Finanzmittel werden im Kredit A231.0309 «Langsamverkehr, Fuss- und Wanderwege»38 eingestellt. Der Kredit wird sich damit auf insgesamt 3,6 Millionen Franken pro Jahr erhöhen.
Wie bis anhin sollen 30 Prozent dieses Kredits der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» belastet werden (s. den Hinweis im Voranschlag des Bundesrates), was beim zukünftigen Gesamtaufwand von rund 3,6 Millionen Franken etwa 1,1 Millionen Franken pro Jahr zu Lasten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» ausmachen wird. Ebenfalls wie bis anhin sollen 70 Prozent des Kredits A231.0309 aus allgemeinen Mitteln finanziert werden, was beim zukünftigen Gesamtaufwand von 3,6 Millionen Franken rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr zu Lasten der allgemeinen ASTRA-Finanzmittel ausmachen wird. Im Ergebnis müssen also neben 0,4 Millionen Franken aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» zusätzlich 0,7
37 BBl 2017 5917
38 Voranschlag 2020 des Bundesrates, Band 2B, S. 303 ( link)