Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 34 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Am 23. September 2018 haben Volk (73,6% Ja) und alle Stände dem Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) zugestimmt2. Mit dieser Vorlage wird der verfassungsrechtliche Auftrag zum Erlass der Ausführungsgesetzgebung erfüllt.
1.2 Entwurf für ein Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz)
Artikel 88 der Bundesverfassung betreffend die Fuss- und Wanderwege wurde mit dem Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege um eine neue Bundeskompetenz erweitert. Dem Bund kommt neu auch bei den Velowegen die Kompetenz zu, eine einfache Grundsatzgesetzgebung zu erlassen und subsidiär zu den Kantonen Vollzugsunterstützung zu leisten sowie zur Koordination und Information beizutragen3. Die Zuständigkeit der Kantone für Planung, Anlage und Erhaltung der Velowegnetze bleibt davon unberührt4. Gestützt auf das verfassungsrechtliche Subsidiaritätsprinzip (Art. 5a, 43 und 43a BV), den Wortlaut des Verfassungsartikels sowie die Botschaft und die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats, ist eine Ausführungsgesetzgebung gefordert5.
Vor diesem Hintergrund orientiert sich der Entwurf für ein Veloweggesetz inhaltlich und strukturell am Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG). Die grundsätzlich bestehende Möglichkeit, die neuen Regelungen ins bestehende FWG einzubauen, wurde zugunsten eines eigenständigen Erlasses verworfen, weil die Verhältnisse nicht völlig gleich sind und die Gefahr besteht, dass das in der Praxis seit Jahrzehnten bewährte FWG mit neuen Einschüben an Klarheit verliert6. Vor diesem Hintergrund wurde bewusst auf eine Modernisierung im Sinne einer Teilrevision des bestehenden FWG verzichtet. Es wird im Rahmen der Vorlage nur, wo aufgrund des angepassten Verfassungsartikels 88 BV inhaltlich nötig, aktualisiert und an den Stand des Veloweggesetzes angeglichen.
2 BBl 2019 1311; In Kraft seit dem 23. 09. 2018.
3 Siehe dazu das Dossier des UVEK zum Bundesbeschluss: https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/velo-vorlage.html (letzter Zugriff am 25.07.2019).
4 Botschaft zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo- Initiative)» und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege) vom 23. August 2017, in BBl 2017 5901 (in der Folge: Botschaft).
5 Zum Umfang der Bundeskompetenz BSK-BV, KERN MARKUS, Art. 88 N. 10; SGK-BV, RUCH ALEXANDER, Art. 88 N. 12.
6 Botschaft Ziff. 6.1.1.