Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 34 Seiten
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samten Personenmobilität soll zunehmen und damit zum Ziel 2.7 beitragen: «Die Absicherung der Mobilitätsbedürfnisse erfolgt effizient, wirtschaftlich und ökologisch durch ein intermodal vernetztes und optimal ausgelastetes Verkehrssystem». Im Bericht des Bundesrats vom 17. September 201051 «Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze» wurde bereits festgehalten, die Raumentwicklung in nachhaltigere Bahnen zu lenken. In der Departementsstrategie UVEK 201652 wird hervorgehoben, dass «auf Stufe Bund und soweit möglich mit den Kantonen die Koordination zwischen Strassen-, Schienen-, Luft- und Langsamverkehr wirkungsvoller gestaltet werden muss». Dem Langsamverkehr wird des Weiteren eine wichtige Rolle für die Brechung der Verkehrsspitzen beim öffentlichen und beim individuellen motorisierten Verkehr beigemessen.53 Fast jede zweite Autofahrt und nahezu 80 Prozent aller Bus- und Tramfahrten sind kürzer als 5 Kilometer. Es besteht somit Entlastungspotenzial durch den Fuss- und Veloverkehr, dessen Stärken «im Kurzstreckenbereich bis etwa 15 Minuten Reisezeit liegen, zu Fuss bedeutet dies bis 1 Kilometer, mit dem Velo bis rund 5 Kilometer und mit dem E-Bike bis rund 7 Kilometer».54
Die wichtige Rolle des Velos im Gesamtverkehrssystem widerspiegelt sich auch in den zahlreichen Anstrengungen und Massnahmen, die nahezu alle Städte, Agglomerationen und Kantone im Rahmen der Agglomerationsprogramme unternehmen, um die Sicherheit und die Attraktivität des Veloverkehrs zu stärken. Gemäss einer Zusammenstellung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE)55 flossen bis heute gestützt auf Artikel 7 Absatz 5 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 200656 rund 15 Prozent der Bundesbeiträge zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Agglomerationen in Infrastrukturprojekte zur Verbesserung des Fuss- und Veloverkehrs.
Der beantragte Gesetzesentwurf entspricht den Strategien des Bundesrats und trägt zur Erreichung der formulierten Ziele bei.
51 Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz, Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010, abrufbar unter: www.uvek.admin.ch > Das UVEK > Strategie > Infrastrukturstrategie des Bundes > Bericht.
52 Strategie des UVEK, Bericht des Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom 31. August 2016, abrufbar unter: www.uvek.admin.ch > Das UVEK > Strategie > Bericht.
53 Schweizerischer Bundesrat: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019 vom 27. Jan. 2016, S. 21, Ziel 2.7, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung.
54 Auszug Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.4213 Fischer «Ist die Förderung des Langsamverkehrs Teil der Energiestrategie 2050?».
55 Faktenblatt «Stärkung des Agglomerationsverkehrs» vom 12. Dez. 2016 zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), Tab. S. 3, abrufbar unter: www.astra.admin.ch > Themen > Strassenfinanzierung > Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) > Faktenblätter.
56 SR 725.13