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Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 24 Seiten

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[Patentgesetz]. AS 20XX

Art. 93

A. Löschung1

Jederzeit nach Veröffentlichung der Eintragung des Gebrauchsmusters kann jede Person beim IGE gegen das erteilte Gebrauchsmuster einen Löschungsantrag einreichen.

2Der Löschungsantrag kann nur darauf gestützt werden:

a. dass der Gegenstand des Gebrauchsmusters nach Artikel 87 nicht schutzfähig ist;

b. die Erfindung in der Gebrauchsmusterschrift nicht so dargelegt ist, dass der Fachmann sie ausführen kann; oder

c. der Gegenstand des Gebrauchsmusters über den Inhalt der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht.

3Das IGE kann bei der Prüfung des Löschungsantrags auch vom Antragsteller nicht geltend gemachte Löschungsgründe prüfen.

4Das IGE löscht das Gebrauchsmuster, wenn der Löschungsantrag zulässig ist und dem Gebrauchsmuster ein Löschungsgrund entgegensteht oder hält das Gebrauchsmuster in geändertem Umfang aufrecht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

5Wird der Löschungsantrag zurückgezogen, so kann das IGE das Verfahren fortsetzen.

Art. 94

B. Änderung des 1

Gebrauchsmus- Gebrauchsmusteransprüche, Beschreibung und Zeichnungen können nur soweit ters geändert werden, als die Änderungen durch einen Löschungsgrund nach Artikel 93 veranlasst sind.

2Das Gebrauchsmuster darf nicht in der Weise geändert werden, dass:

a. sein Gegenstand über den Inhalt der Anmeldung in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht; oder

b. sein sachlicher Geltungsbereich erweitert wird.

Art. 95

C. Kosten1

Jede Partei trägt die ihr erwachsenen Kosten.

2Das IGE kann aus Gründen der Billigkeit im Löschungsentscheid eine andere Kostenverteilung bestimmen.

Art. 96

D. Verfahren1

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Verfahrens.

2Er kann vorsehen, dass die englische Sprache verwendet werden kann, wenn die Parteien zustimmen. Der Entscheid und verfahrensleitende Anordnungen werden in jedem Fall in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst.