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Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 24 Seiten
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[Patentgesetz]. BG AS 20XX
Art. 59a Abs. 1, Abs. 3 Einleitungssatz sowie Bst. a und Bst. b (betrifft nur den
französischen Text) sowie Abs. 4
1Sind die Voraussetzungen für die Erteilung des Patentes erfüllt, so teilt das IGE dem Anmelder den Abschluss des Prüfungsverfahrens mit.
3Das IGE tritt auf die Anmeldung nicht ein, wenn die nach Artikel 59 Absatz 2 gerügten Mängel nicht behoben werden.
4Es weist die Patentanmeldung ab, wenn sie nicht zurückgezogen wird, obwohl die Erteilung eines Patents aus Gründen nach Art. 59 Absatz 1 ausgeschlossen ist.
Art. 59c
C. Einspruch1
Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung in das Patentregister kann jede Person beim IGE gegen das von diesem erteilte Patent Einspruch einlegen.
2Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass:
a. der Gegenstand des Patents nach den Artikeln 1, 1a, 1b und 2 nicht patentierbar ist;
b. die Erfindung in der Patentschrift nicht so dargelegt ist, dass der Fachmann sie ausführen kann; oder
c. der Gegenstand des Patents über den Inhalt der Anmeldung in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht.
3Das IGE kann bei der Prüfung des Einspruchs auch vom Einsprechenden nicht geltend gemachte Einspruchsgründe prüfen.
4Das IGE widerruft das Patent, wenn der Einspruch zulässig ist und dem Patent ein Einspruchsgrund entgegensteht, oder es hält das Patent in geändertem Umfang aufrecht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
5Wird der Einspruch zurückgezogen, so kann das IGE das Verfahren fortsetzen.
Art. 59d
I. Änderung des 1
Patents Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen können nur soweit geändert werden, als die Änderungen durch einen Einspruchsgrund nach Artikel 59c des Gesetzes veranlasst sind.
2Das Patent darf nicht in der Weise geändert werden, dass:
a. sein Gegenstand über den Inhalt der Anmeldung in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht; oder
b. sein sachlicher Geltungsbereich erweitert wird.