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Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 24 Seiten

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[Patentgesetz]. AS 20XX

Anhang (Ziff. II)

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 20028

Art. 40a Abs. 3bis

3bisSie achtet darauf, dass unter den Richterinnen und Richtern des Bundesverwal-

tungsgerichts solche mit technischen Kenntnissen vertreten sind.

2. Bundesgesetz vom 24. März 19959 über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Art. 2 Abs. 1 Bst. a

1Das IGE erfüllt folgende Aufgaben

a. Es besorgt die Vorbereitung der Erlasse über die Patente, die Gebrauchsmuster, die ergänzenden Schutzzertifikate, das Design, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, die Topographien von Halbleitererzeugnissen, die Marken und Herkunftsangaben, die öffentlichen Wappen und anderen öffentlichen Kennzeichen sowie der übrigen Erlasse auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, soweit nicht andere Verwaltungseinheiten des Bundes zuständig sind.

Art. 2 Abs. 3 und Abs. 3bis

3 Das IGE arbeitet mit der Europäischen Patentorganisation, mit anderen internationalen sowie mit in- und ausländischen Organisationen und Ämtern zusammen.

3bisDas IGE kann bei der Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 3 völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite abschliessen. Es koordiniert sich dabei mit den anderen Bundesstellen, die im Bereich der internatio-

8 SR 171.10

9 SR 172.010.31