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Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 24 Seiten

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[Patentgesetz]. BG AS 20XX

2. Kapitel: Änderung der technischen Unterlagen und Prüfungsgegenstand

Art. 90

A. Änderung der 1

technischen Bis zum Entscheid über die Eintragung eines Gebrauchsmusters kann der Anmel-Unterlagen der die technischen Unterlagen ändern.

2Die technischen Unterlagen dürfen nicht so geändert werden, dass der Gegenstand der geänderten Anmeldung über den Inhalt der Anmeldung in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht.

Art. 91

B. Prüfungsge-1

genstand Das IGE weist die Anmeldung ab, wenn der Gegenstand der Anmeldung im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 nicht schutzfähig ist.

2Das IGE weist die Anmeldung ab, wenn diese die Voraussetzungen nach Artikel 87 Absatz 1 und 2 offensichtlich nicht erfüllt.

3Der Anmelder sowie jede Person, die nach Artikel 65 Akteneinsicht verlangen kann, können gegen Zahlung einer Gebühr beantragen, dass das IGE einen Bericht über den Stand der Technik erstellt.

3. Kapitel: Abzweigung

Art. 92

1Für eine spätere Gebrauchsmusteranmeldung zur gleichen Erfindung kann der Anmelder das Anmeldedatum seiner früheren Patentanmeldung beanspruchen.

2Frühere Patentanmeldungen nach Absatz 1 können sein:

a. schweizerische Patentanmeldungen;

b. europäische Patentanmeldungen und internationale Patentanmeldungen, die für die Schweiz wirksam sind.

3Die spätere Gebrauchsmusteranmeldung kann solange eingereicht werden, als die frühere Patentanmeldung hängig ist, spätestens jedoch am Ende des zehnten Jahres nach dem Anmeldedatum der Patentanmeldung.

4Eine spätere Gebrauchsmusteranmeldung mit Beanspruchung des Anmeldedatums der früheren Patentanmeldung ist nur gültig, soweit ihr Gegenstand nicht über den Inhalt der Anmeldung in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht.

5Ein für die Patentanmeldung beanspruchtes Prioritätsrecht bleibt für die Anmeldung des Gebrauchsmusters gültig.

4. Kapitel: Löschung und Änderung des Gebrauchsmusters, Kosten und Verfahren