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Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 24 Seiten
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[Patentgesetz]. AS 20XX
8. Kapitel: Anwendbares Recht
Art. 102
Soweit die Bestimmungen über das Gebrauchsmuster keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des ersten Titels dieses Gesetzes sinngemäss.
Gliederungstitel vor Art. 109
3. Titel: Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente
1. Kapitel: Anwendbares Recht
Art. 109 Titel, Abs. 2 und Abs. 3 (Betrifft nur den französischen Text)
Gliederungstitel vor Art. 110
2. Kapitel: Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents
Art. 110
Die europäische Patentanmeldung, für die der Anmeldetag feststeht, und das europäische Patent haben in der Schweiz dieselbe Wirkung wie eine beim IGE vorschriftsmässig eingereichte Patentanmeldung und ein vom IGE erteiltes Patent.
Art. 111 Abs. 1 (Betrifft nur den französischen Text)
Gliederungstitel vor Art. 117
3. Kapitel: Verwaltung des europäischen Patentes
Gliederungstitel vor Art. 121
4. Kapitel: Umwandlung der europäischen Patentanmeldung
Art. 121 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. b (Betrifft nur den französischen Text)
1Die europäische Patentanmeldung kann in eine schweizerische Patentanmeldung umgewandelt werden: