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Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 24 Seiten

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[Patentgesetz]. AS 20XX

8. Kapitel: Anwendbares Recht

Art. 102

Soweit die Bestimmungen über das Gebrauchsmuster keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des ersten Titels dieses Gesetzes sinngemäss.

Gliederungstitel vor Art. 109

3. Titel: Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente

1. Kapitel: Anwendbares Recht

Art. 109 Titel, Abs. 2 und Abs. 3 (Betrifft nur den französischen Text)

Gliederungstitel vor Art. 110

2. Kapitel: Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents

Art. 110

Die europäische Patentanmeldung, für die der Anmeldetag feststeht, und das europäische Patent haben in der Schweiz dieselbe Wirkung wie eine beim IGE vorschriftsmässig eingereichte Patentanmeldung und ein vom IGE erteiltes Patent.

Art. 111 Abs. 1 (Betrifft nur den französischen Text)

Gliederungstitel vor Art. 117

3. Kapitel: Verwaltung des europäischen Patentes

Gliederungstitel vor Art. 121

4. Kapitel: Umwandlung der europäischen Patentanmeldung

Art. 121 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. b (Betrifft nur den französischen Text)

1Die europäische Patentanmeldung kann in eine schweizerische Patentanmeldung umgewandelt werden: