Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/6: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 26 Seiten

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SAMW), Standesorganisationen (wie die FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, FMH) beziehungsweise deren Fachgesellschaften20, Vereinigungen von Fachleuten (wie Swissnoso), Berufsorganisationen, als professionelle Vorgaben oder Organisationen, deren Fokus auf Patientensicherheit liegt (wie Patientensicherheit Schweiz) definiert haben und deren Einhaltung sie verlangen. Zu diesen Standards gehört beispielsweise die Anwendung der chirurgischen Checkliste21. Die Einhaltung dieser Standards oder Vorgaben dienen der Patientensicherheit. Die Kantone beurteilen dazu die Resultate der standardisierten Messungen. Es werden keine Standards namentlich genannt, doch soll etwa die Einhaltung der Handhygiene-Standards22 beurteilt werden.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler stellen einen signifikanten Anteil der Patientensicherheitsrisiken im Spital dar23. Zu viele Patienten sind während einer Hospitalisation von einem solchen Ereignis betroffen24. Nach Absatz 3 Buchstabe f beurteilt der Kanton die Gewährleistung der Medikationssicherheit, die zum Ziel hat, dass die Medikation erfolgt ohne Schäden zu verursachen25. Geprüft wird insbesondere die Nutzung der elektronischen Verordnung und Abgabe der Arzneimittel26. Mit dieser Nutzung sollen insbesondere bei Schnittstellen die vorbestehende Medikation festgestellt, zudem Fehler bei der Dosierung, unerwünschte Interaktionen der Arzneimittel sowie Verwechslungen bei der Abgabe verhindert werden27.

Absatz 4 legt die Mindestkriterien für die Beurteilung der Qualität in Pflegeheimen und Geburtshäusern fest.

Bei der Personaldotation nach Absatz 4 Buchstabe a geht es darum, dass die in der Pflege tätigen Personen kompetenzgerecht eingesetzt werden28. Dies weil bei einem Mangel an Pflegefachpersonal unter Umständen weniger qualifizierte Pflegepersonen Kernaufgaben der Diplomierten übernehmen müssen. Dies kann zu mangelnder Pflegequalität führen. Für die Einschätzung der Personaldotation kann beispielsweise der Anteil der Fachpersonen in Relation zum übrigen Personal erfasst und verglichen werden. Insbesondere in den Pflegeheimen stellt die Anzahl Fachpersonentage beispielsweise in der Pflege einen wichtigen Einflussfaktor betreffend die Qualität der Leistungserbringung dar, zeigt sich doch beispielsweise, dass ein genügender Bestand an diplomiertem Pflegepersonal mit einer positiven Sicherheitskultur in Zusammenhang steht29. Zudem muss mit dem gezielten Einbezug palliativer, geriatrischer wie auch gerontopsychiatrischer Expertise auch die medizinische Behandlung sichergestellt werden. Nach Absatz 4 Buchstabe a beurteilt der Kanton, ob in Pflegeheimen für die Behandlung und Betreuung von gebrechlichen älteren Menschen Fachpersonen mit palliativer, geriatrischer und gerontopsychiatrischer Expertise beigezogen werden. Mit einer Ausbildung und Kompetenz in Palliativmedizin, Geriatrie und Gerontopsychiatrie tragen sie dazu bei, die Qualität der Behandlung und der Pflege

20 Smarter Medicine – Choosing Wisely Switzerland, Top Fünf der Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin. o.J. Abrufbar unter: https://www.smartermedicine.ch/de/home.html > Top-5-Listen > Stationäre Allgemeine Innere Medizin (Stand: 31. Juli 2019).

21 Patientensicherheit Schweiz, Erklärung sichere Chirurgie, o.J. Abrufbar unter: https://www.patientensicherheit.ch > Programme progress! > Sichere Chirurgie > Erklärung Sichere Chirurgie Schweiz (Stand: 31. Juli 2019).

22 Pittet, Didier / Widmer; Andreas: Händehygiene: Neue Empfehlungen in: Swiss Noso – Nosokomiale Infektionen und Spitalhygiene: Aktuelle Aspekte 2001, Band 8 Nr. 4, S. 25-31.

23 Patientensicherheit Schweiz - Hotspots der Patientensicherheit, 2015. Abrufbar unter: https://www.patientensicherheit.ch/fileadmin/user_upload/2_Forschung_und_Entwicklung/Archiv/Drug_Event_Monitoring/Projektbeschrieb.pdf (URL, da im Archiv) (Stand: 31. Juli 2019).

24 Charles Vincent, Patient Safety, 2006, Elsevier Churchill Livingstone, S. 49-51.

25 The third WHO Global Patient Safety Challenge: Medication without Harm, 2017, Abrufbar unter: https://www.who.int > Health topics > P > Patient Safety > Medication without harm (Stand: 12. August 2019)

26 Bonnabry, Pascal: Information Technologies for the Prevention of Medication Errors, University Hospital of Geneva, 2003. Abrufbar unter: https://pharmacie.hug-ge.ch/rd/publications/pb_businessbriefing2003.pdf (URL, da im Archiv) (Stand: 31. Juli 2019).

27 Kaushal, Rainu / Shojania Kavegh G. / Bates, David W.: Effects of Computerized Physician Order Entry and Clinical Decision Support Systems on Medication Safety – A Systematic Review, Archives of Internal Medicine, 163 (2003), S. 1409–1416.

28 Botschaft vom 7. November 2018 zur Volksinitiative «für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»; BBl 2018 7653, hier 7664 und 7668.

29 Castle, Nicholas G.: Nurse Aides’ ratings of the resident safety culture in nursing homes, International Journal for Quality in Health Care (2006) 18, Number 5: S. 370–376.