Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/6: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 26 Seiten
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Die nach den Regeln der Revision der Spitalfinanzierung von den Kantonen erarbeiteten Spitalplanungen und Spitallisten liefern Informationen über die entwickelten Planungsinstrumente und Planungsmethoden. In mehreren Fällen wurden Beschlüsse über kantonale Ausführungsbestimmungen sowie kantonale Spitallisten und Entscheide der HSM im Rahmen von Beschwerdeverfahren sowohl vom Bundesgericht als auch vom Bundesverwaltungsgericht beurteilt. Die von den Gerichten entwickelte Rechtsprechung betrifft zum Beispiel die Fragen der Mengensteuerung und der Koordination der kantonalen Planungen1. Der Bundesrat hat in zwei Berichten die Ergebnisse seiner Untersuchung der Situation bei der Umsetzung der Spital- und Geburtshausplanung dargelegt. Der Bericht "Grundlagen der Spitalplanung und Ansätze zur Weiterentwicklung" vom 18. Dezember 20132 betrifft insbesondere den Stand der Umsetzung der kantonalen Spitallisten. Der Bericht "Planung der hochspezialisierten Medizin: Umsetzung durch die Kantone und subsidiäre Kompetenz des Bundesrates" vom 25. Mai 2016, aktualisiert am 28. August 20193, gibt den Stand der gesamtschweizerischen HSM-Planung durch die Kantone wieder.
Auch hat der Bundesrat am 25. Oktober 2017 entschieden, die Anstrengungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu intensivieren. Dabei stützte er sich auf den durch eine einer international besetzten Expertengruppe erarbeiteten Bericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" vom 24. August 2017. Der Ausschluss aus der Spitalliste der Spitäler, die Kickbacks auf niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die Vermittlung von Patientinnen und Patienten und mengenbezogene Boni interner Ärztinnen und Ärzte auszahlen, sehen die Experten als unmittelbar umsetzbare Massnahme zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Ärztinnen und Ärzten unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung.4
Ausserdem hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am 25. Mai 2018 die Revision ihrer Empfehlungen aus dem Jahre 20095 beschlossen und verabschiedet. Sie empfiehlt unter anderem den Kantonen, die von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern entwickelten Leistungsgruppenkonzept mit rund 140 Spitalplanungs-Leistungsgruppen im Rahmen der leistungsorientierten Spitalplanung anzuwenden, hält jedoch fest, dass die Kantone von den leistungsspezifischen Anforderungen des Leistungsgruppenkonzepts abweichen können.
Mit der vorliegenden Revision der Planungskriterien des Bundesrates werden die Unterschiede zwischen den Planungskonzepten der Kantone verringert und der effiziente Mitteleinsatz gefördert. Alle Kantone sollen ihre Planungen gestützt auf die aktuellen Instrumente und Grundsätze erstellen und damit gesamtschweizerisch die Voraussetzungen für eine günstige und qualitativ hochstehende Leistungserbringung im Sinne der Revision der Spitalfinanzierung erfüllen.
Keine spezifische Anpassung der Planungskriterien erfolgt hingegen aufgrund der Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 (AS 2009 3517). Diese betrifft ausschliesslich die Aufteilung der Finanzierung, die neu auch durch die versicherte Person und den Kanton und nicht mehr ausschliesslich durch die OKP (Art. 25a KVG) erfolgt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Planungskriterien des Bundesrates aus dem Jahre 2009.
1 Zusammenstellung der Rechtsprechung durch die GDK unter: https://www.gdk-cds.ch/de/gesundheitsversorgung/spitaeler/planung/rechtsprechung
2 Grundlagen der Spitalplanung und Ansätze zur Weiterentwicklung, Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 2013 in Erfüllung des Postulates 09.4239 «Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz» vom 11. Dezember 2009, und des Postulates 10.3753 «Klare Kriterien statt kantonale Willkür bei der Spitalplanung» vom 29. September 2010, unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/publikationen/bundesratsberichte.html
3 Planung der hochspezialisierten Medizin: Umsetzung durch die Kantone und subsidiäre Kompetenz des Bundesrates, Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 sowie Aktualisierung vom 21. August 2019, in Erfüllung des Postulates 13.4012, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, 8. November 2013, unter https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2013/20134012/Bericht%20BR%20D.pdf
4 Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Bericht der Expertengruppe, 24. August 2017, S. 34-36, unter https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-68547.html
5 Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung, teilweise revidierte Version vom 25. Mai 2018, unter https://www.gdk-cds.ch/de/gesundheitsversorgung/spitaeler/planung