Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/6: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 26 Seiten
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zu verbessern. Im Weiteren wird beurteilt, ob eine vorausschauende Behandlungsplanung (ACP) angewendet wird30.
Auch in Geburtshäusern müssen die Kantone den Anteil der Fachpersonen in Relation zum übrigen Personal erfassen und vergleichen. Die Geburtshäuser müssen zudem sicherstellen, dass sie Expertise bedarfsgerecht einbeziehen. Beispielsweise müssen sie aufzeigen, dass sie geburtshilfliche oder pädiatrische Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen und die entsprechende Expertise zeitgerecht einbezogen wird. Eine entsprechende Studie aus Deutschland zeigt, dass die Verkennung der pathologischen Herztonwehenkurve (Cardiotocography, CTG) und das damit einhergehende Unterlassen der Hinzuziehung eines Arztes oder einer Ärztin die wichtigste Risikokonstellation ist.31
Flächendeckende nationale Qualitätsmessungen sind wichtig, denn damit wird die gesamtschweizerische Vergleichbarkeit der Indikatoren gewährleistet und Verbesserungsmassnahmen können darauf aufgebaut werden. Die Teilnahme und die Resultate prüft der Kanton nach Absatz 4 Buchstabe b.
Auch in den Pflegeheimen und den Geburtshäusern ist eine gute Sicherheitskultur eine der Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Verbesserungsmassnahmen. Daher prüft der Kanton nach Absatz 4 Buchstabe c die Resultate von standardisierten Messungen der Sicherheitskultur. Ein entsprechendes Befragungsinstrument für Pflegeheime stellt zum Beispiel in den Vereinigten Staaten die Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ)32 zur Verfügung. Der Kanton prüft insbesondere auch die Anwendung eines Fehler- und Schadensmeldesystems. Verbesserungsmassnahmen können zudem auf den Resultaten der schweizweiten Messungen aufgebaut werden. Die besten Resultate (vorzugsweise das oberste Quartil) aus den Messungen dienen als Ausgangswerte (Minimalstandards) für die Qualitätsverbesserung.
Nach Absatz 4 Buchstabe d prüft der Kanton, ob ein zweckmässiges Qualitätsmanagementsystem betrieben wird. Zweckmässig soll das System insbesondere dahingehend sein, dass es der Grösse des Leistungserbringers und der Komplexität der Leistungserbringung angepasst ist. Dieses System soll einen verbindlichen, strukturierten und nachhaltigen Verbesserungsprozess sicherstellen. Es soll sich an einem Regelkreissystem wie z.B. dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA-Zyklus) orientieren und damit folgende Prozessschritte in einen sich wiederholenden Managementkreislauf bringen: Qualitätsmessungen, Vergleich mittels Benchmarking, verbindliche Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen, Publikation und Berichterstattung. Das Qualitätsmanagementsystem stellt mindestens sicher, dass die für die Gesundheitsergebnisse relevanten Aufgaben in einem Kreislauf erfasst und systematisch geplant, durchgeführt, auf Einhaltung und Wirkung überprüft und bei Notwendigkeit angepasst werden. Die wiederholte Anwendung (Iteration) erlaubt Massnahmen zur Qualitätsentwicklung als neue Minimalstandards zu definieren.
Nach Absatz 4 Buchstabe e prüft der Kanton, ob die Pflegeheime und Geburtshäuser diejenigen Standards erfüllen, die nationale und internationale Fachgremien (wie die SAMW, AHRQ, Bundesgesundheitsministerium, das National Institute of Health and Care Excellence33), Standesorganisationen (wie die FMH) beziehungsweise deren Fachgesellschaften oder Berufsorganisationen als professionelle Vorgaben oder Organisationen, deren Fokus auf Patientensicherheit liegt (wie Patientensicherheit Schweiz) definiert haben und deren Einhaltung sie verlangen beziehungsweise gemeinsam vereinbart wurden. Die Einhaltung dieser Standards oder Vorgaben dienen der Patientensicherheit. Beurteilt werden nach
30 Aasmul, Irene / Husebo, Bettina S. / Sampson, Elizabeth L. / Flo, Elisabeth: Advance Care Planning in Nursing Homes – Improving the Communication Among Patient, Family, and Staff: Results From a Cluster Randomized Controlled Trial (COS- MOS), Frontiers in Psychology, 2018. Abrufbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6289020/pdf/fpsyg-09-02284.pdf (Open Access - Stand: 31. Juli 2019).
31 Niemeyer, Anna / Holzäpfel, Sonja / Gruber, Patricia / Lampmann, Eva / Lütje, Wolf / Beckedorf, Irina / Middendorf, Max / Tomsic, Ilona / Schwarz, Christiane: Gutachten zu den Ursachen von Geburtsschäden bei von freiberuflich tätigen Hebammen betreuten Geburten. (2018) Abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de > Gesundheit > Berichte > Hebammen (Stand: 08. November 2019).
32 Nursing Home Survey on Patient Safety Culture, Agency for Healthcare Research and Quality, 2019: Abrufbar unter: https://www.ahrq.gov > Surveys on Patient Safety Culture (SOPS) > SOPS Surveys (Stand: 31. Juli 2019).
33 National Institute of Health and Care Excellence, Intrapartum care: care of healthy women and their babies during childbirth, 2014 / Update 2017. Abrufbar unter: https://www.nice.org.uk >NICE Guidance>Conditions and diseases>Fertility, pregnancy and childbirth>Intrapartum care > Guidance > Intrapartum care (Stand: 31. Juli 2019).