Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/6: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 26 Seiten
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Absatz 2 präzisiert zudem, dass die Verzinsung des betriebsnotwendigen Umlaufsvermögens aufgrund der bisher bekannten Regelung angewendet wird. Die Formel zur Berechnung lautet: Zinskosten = Jahresdurschnittrendite eidg. Obligationen, Laufzeit 10 Jahre x 40/365. Dabei ist jeweils mit dem aktuellsten verfügbaren Jahreszinssatz gemäss den Angaben der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu rechnen.
IV. Inkrafttreten
Die Bestimmungen sollen am ... in Kraft treten.