Vorlage
Vernehmlassung 2021/100: Verordnung des BAZG über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel (Geldwäschereiverordnung-BAZG, GwV-BAZG) · 26 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage
Verordnung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit über die Bekämpfung von
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel «%ASFF_YYYY_ID»
3Das Zentralamt macht seine Praxis öffentlich bekannt.
Art. 56 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Im Namen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
Der Direktor: Christian Bock