Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 35 Seiten
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NE ist der Ansicht, dass eine ausgewogene Repräsentation auch hinsichtlich anderer Kriterien als nur des Geschlechts, z.B. auch hinsichtlich der Herkunft der Mitglieder verlangt werden sollte.
GE erachtet die Bestimmung als wesentlichen Teil der Vorlage und stimmt dieser vollständig zu.
FDP lehnt Geschlechterquoten ab. Ziel müsse vielmehr sein, eine Sportart beim andern Geschlecht attraktiver zu machen anstatt Top-down Entscheidungen mittels Quoten zu fordern.
SPS unterstützt die Absicht, einer Geschlechterquote von 40% in den Führungsgremien. Sie weist aber darauf hin, dass diese Bestimmung in einigen Sportarten, insbesondere in ehrenamtlich geführten Vereinen schwierig umsetzbar sein könnte, weil einige Sportarten leider immer noch sehr geschlechtsspezifisch seien.
AF+, American-Football, Badminton, Boxen, Billard, Coach, Curling, Eishockey, Flugsport, Fussball, GymVaud, Handball, Leichtathletik, JUBLA, Naturfreunde, Orientierungslauf, Paralympic, PBS, Pferdesport, Plusport, Ringen, SAC, Schwimmen, SPV, Swiss Olympic, Tanzen, Tennis, Triathlon und Volleyball weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung dieser Bestimmung zu berücksichtigen sein werde, dass der Geschlechteranteil der Vereinsmitglieder je nach Organisation sehr unterschiedlich sei. Es wird u.a. darauf hingewiesen, dass bei mehr als der Hälfte aller Schweizer Sportvereine der Anteil weiblicher Mitglieder weniger als 20 Prozent betrage und dass es Vereine oder sogar ganze Verbände komplett ohne weibliche oder männliche Mitglieder gebe. Die im erläuternden Bericht genannte Geschlechter-Quote von 40% für Leitungsorgane entsprechen daher für viele Verbände und Vereine nicht einer ausgewogenen Vertretung. Dies sei in der «Branchenlösung Sport» zu berücksichtigen. Trotz dieser Bedenken erachten viele der genannten Organisationen eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen als sinnvoll und wichtig.
Swiss Olympic empfiehlt klarzustellen, dass sich der Begriff "Leitungsorgan" in dieser Bestimmung ausschliesslich auf das jeweilige Exekutivorgan, also den Vereinsvorstand, Verwaltungsrat oder Stiftungsrat bezieht.
Unihockey unterstützt die Forderung nach einer ausgewogenen Geschlechtervertretung. Eine starre Quote wird aber abgelehnt. Man sei seit Jahren bestrebt, den Anteil an Entscheidungsträgerinnen in strategischen Gremien zu erhöhen. Die Bemühungen würden langsam Früchte tragen aber dies brauche Zeit, da die männlich geprägte Sportwelt sich zuerst anpassen müsse.
Badminton und Triathlon sind der Ansicht, dass mit einer Quote etwas ins Rollen komme, es brauche aber schrittweise und längere Übergangsphasen und allfällige Zwischenziele, indem z.B. die Inklusion von bestimmten Personen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, mit einer Behinderung oder Personen der LGBTIQ-Community bei der 40% Regelung ebenfalls angerechnet werden.
Volleyball ist der Ansicht, dass Verbände, die sich im Thema Geschlechtervertretung bereits engagieren, in finanzieller Hinsicht stärker unterstützt werden sollen.
Hängegleiter befürwortet eine Regelung wonach eine Vertretung gemäss Mitgliederanteil, jedoch mit jeweils mindestens einer Vertretung der Geschlechterminderheit, sinnvoll wäre.
Orientierungslauf weist darauf hin, dass die im erläuternden Bericht genannte Geschlechter-Quote von 40% in Organen, die aus drei Personen bestehen, arithmetisch gar nicht möglich sei.