Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 35 Seiten

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wie insbesondere eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsgremien, die Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten sowie die Anforderungen an die Transparenz und die Veröffentlichung der entsprechenden Bestimmungen auf den jeweiligen Internetseiten.

Bernsport, Eishockey, Fussball, Golf, Handball, Leichtathletik, Pferdesport, SAC,

SportVaud und Wanderwege sind der Ansicht, dass auf die Benennung der einzelnen Regelungsthemen (Ziff. 1 - 8) zu verzichten sei.

Bernsport, Coach, ZKS und IG-Sport stellen die Notwendigkeit der Regeln grundsätzlich in Frage und machen geltend, zur Bekämpfung von Korruption im Sport brauche es andere als die vorliegenden Regeln, u.a. Regeln, die den Verbands- und Vereinssport finanziell unterstützen. Zudem sei nicht dargetan, dass in der Organisation und Verwaltungsführung von Sportorganisationen Missstände herrschten.

Leichtathletik und Pferdesport sind der Ansicht, mit dem Hinweis in den Erläuterungen, dass Bestimmungen der guten Organisation und Verwaltungsführung der Bekämpfung von Korruption und Patronage dienten, würden Sportorganisationen einem Generalverdacht unterstellt.

PBS ist der Meinung, die verlangten Massnahmen der guten Organisation und Verwaltungsführung stünden in keinem Verhältnis zu den erhofften Wirkungen (Vermeidung von Patronage und Korruption oder Stärkung des Vertrauens in die Tätigkeit der Organisationen). Zudem seien die Auswirkungen auf das Ehrenamt nicht adäquat beleuchtet.

Rudern, SportVaud und Wanderwege sind der Ansicht, dass die nationalen Sportverbände in der Regel gut, transparent und nach demokratischen Regeln funktionieren und hinterfragen, ob es sinnvoll sei, dass dem Sport strengere Regeln auferlegt werden als der Privatwirtschaft.

Ski und Turnen betonen, dass das ehrenamtliche Engagement nicht noch zusätzlich belastet werde dürfe, sondern vielmehr gestärkt werden müsse. Durch die neuen Vorgaben werde dies aber arg strapaziert.

Sportmedizin ist der Ansicht, diese Bestimmungen hätten nichts mit der Prävention von Missbrauch zu tun.

ASSA vertritt die Meinung, mit diesen Bestimmungen würden kleine Sportorganisationen zu Tode reguliert und ihre Nachteile gegenüber grossen Organisationen in reichen Sportarten würden weiter verschärft.

4.2.3.2. Organisationstransparenz (Ziff. 1)

American-Football, Autosport, Badminton, Boxen, Coach, Curling, Eishockey, Flugsport, Fussball, GymVaud, Handball, Hängegleiter, Naturfreunde, Orientierungslauf, Paralympic, PBS, Pferdesport, Plusport, Ringen, Rudern, SAC, Schwimmen, SPV,

STS, Swiss Olympic, Tanzen, Tennis, Triathlon, Unihockey und Volleyball gehen davon aus, dass der Publikationspflicht mit der Veröffentlichung der Statuten auf der Vereins-Website genüge getan sei. Vor weitergehenden Dokumentations- und Publikationspflichten seien insbesondere ehrenamtlich geführte Sportvereine aufgrund des entstehenden administrativen und finanziellen Aufwands zu schützen.

Tennis erwartet zusätzlich die Veröffentlichung eines (digitalen) Geschäftsberichts.

Curling verweist zusätzlich auf die Veröffentlichung des Leitbildes und Protokolls der Mitgliederversammlung.

Radsport stellt den Nutzen dieser Bestimmung grundsätzlich in Frage.